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[Abstimmung] Wahlgesetz
#1
Zitat:Wahlgesetz

§1.Präambel
(1)Dieses Gesetz regelt das Wahlrecht und Wahlsystem im gesamten Reich auf allen Ebenen.

§2. Wahlperiode & Voraussetzungen
(1)In Andro finden alle drei Monate Dumawahlen statt.
(2)Der Wahlbeginn ist zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode. Der Zar verkündet dies eine Woche vorher.
(3)Der Zar ernennt mit Zustimmung der Duma einen Wahlamtsleiter, dieser führt das Wahlamt bis zu seiner Absetzung.
(a)Sollte sich kein Wahlamtsleiter finden oder sollte man sich nicht einigen können, so amtiert der Wahlamtsleiter der letzen Wahlen. Ist dieser dazu nicht imstande, so ernennt die Regierung einen.
(b)Der Wahlamtsleiter darf kein Mitglied der Regierung sein.
©Die Stimmen werden im Wahlamt per Umfrage ermittelt.
(d)Sollte es Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten bei der Wahl geben ist sie zu annulieren und zu wiederholen. Eine Unregelmäßigkeit ist, dass es mehr Stimmen gibt als möglich sind.

§3. Listenaufstellung
(1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau 5 Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl.
(4)Folgende Listen sind zulässig:
-Parteienlisten
-Einzelkandidaten
-Sammellisten von Einzelkandidaten
(5)Unzulässig ist die Kombination von Einzelkandidaten und Parteienlisten sowie Sammellisten und Parteienlisten.


§4. Wahlvorgang
(1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau 5 Tage.
(2)Sie endet am fünften Tag nach Wahlbeginn.
(3)Nach Wahlende teilt der Wahlleiter die Ergebnisse mit.
(4)Einzug in das Unterhaus erhalten Parteien die mindestens 5% und Einzelkandidaten die mindestens 5% der Stimmen haben.
(5)Stimmen werden immer ab der Hälfte nach der Kommastelle aufgerundet. (2,5 = 3; 2,4 =2 )
(5a)Wenn in einer Pattsituation durch eine Aufrundung mehr Sitze zu vergeben sind als vorhanden, dann erhält die Partei/Liste mit der höheren Nachkommastelle den Zuschlag, die mit den wenigsten geht leer aus.
(6)Das Unterhaus hat sich wie in der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Unterhauses zu konstituieren, jedoch spätestens 4 Tage nach der Wahl.
(7) Überhangmandate sind im Unterhaus möglich.
(8)Sollte wegen der Prozentverteilung eine Stimme nicht zu vergeben sein, so fällt diese an die schwächste Partei/Liste. Gibt es zwei gleichschwache Partein an die, die die jüngste ist.

§5. Volksabstimmungen
(1)Volksabstimmungen sind gemäß der Verfassungen nötig.
(2)Volksabstimmungen werden von der Regierung durchgeführt.
(3)Volksabstimmungen dauern 5 Tage.
(4)Sie werden im Wahlamt durchgeführt, per Umfrage.
(5)Für das Ermitteln des Ergebnisses reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§6. sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Sind sie für die Änderung des Gesetzes

Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Geben sie ihre Stimmzahl an

Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit
#2
Geschlossen dafür, danke für die Kooperation!
#3
84x ja
#4
Damit dürfte das Gesetz beschlossen sein!
#5
Ja.
  


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