Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Abstimmung] Eranien
#1
Zitat:
GRUNDLAGENVERTRAG
ZWISCHEN DEM ZARENREICH ANDRO UND DEM ERANISCHEN REICH


§ 1 Vertragsparteien
Die vertragsschließenden Parteien sind das Zarenreich Andro und das Eranische Reich.

§ 2 Diplomatischer Status
Die Vertragsparteien heben ihren diplomatischen Status auf mindestens neutral an.

§ 3 Kriegsverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Konflikte ohne Waffengewalt oder deren Androhung zu lösen.

§ 4 Achtung der Grenzen
Die Vertragsparteien achten die territoriale Integrität des jeweils anderen. Ohne die Zustimmung der Regierung des jeweils anderen darf kein Eingriff durch militärische oder sonstige Sicherheitskräfte erfolgen.

§ 5 Reisefreiheit
Den Bürgern der Vertragsparteien ist es ohne Einschränkungen erlaubt, das Hoheitsgebiet der beiden Vertragsparteien zu betreten und zu verlassen, sofern dabei kein Verstoß gegen nationale Gesetze vorliegt.

§ 6 Kultureller Austausch
Die Regierungen der Vertragsparteien bemühen sich, die internationale Zusammenarbeit durch kulturelle Projekte zu stärken.

§ 7 Vertragskündigung
Dieser Vertrag kann einseitig binnen zwei Wochen gekündigt werden.

§ 8 Geltungsdauer
Dieser Vertrag hat unbegrenzte Geltungsdauer, die nur durch Kündigung gem. § 7 endet.

Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Dauer: 72h oder erreichen der absoluten Mehrheit
#2
50xja
#3
Ich bitte um Stimmen da wir die absolute Mehrheit benötigen
#4
Die Fraktion VU und Gourowitsch?
#5
35X Ja
30X Ja
#6
Angenommen
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
3 Gast/Gäste