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[Aussprache] GO
#1
Ich würde gerne folgenden Paragraphen ändern, nachdem nun das Gesetz zur Trennung der Häuser geändert wurde

Zitat:§8 Sonstiges

(1)Der Zar, der Oberhauspräsident und dessen Stellvertreter, und die gesamte Reichsregierung haben im Unterhaus Rederecht.
(2)Es gibt keine Ausnahmeregelungen für in (1) nichtgenannte Personen
(3)Das Rederecht muss stehts beantragt werden und ist nur einmal pro Aussprache gültig. Für jede neue muss es erneut beantragt werden.

zu

Zitat:§8 Sonstiges

(1)Der Zar, der Oberhauspräsident und dessen Stellvertreter, und die gesamte Reichsregierung haben im Unterhaus Rederecht.
(2)In (1) nicht genannte Personen müssen es beim Präsidium beantragen.
(3)Das Rederecht ist nur einmal pro Aussprache gültig. Für jede neue muss es erneut beantragt werden.
#2
Hust
#3
Zustimmung.
#4
Wir stimmen ab
  


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