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[Aussprache] Vertrag mit Krolock
#1
Zitat:Assoziationsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und dem Königreich Krolock

Präambel
Dieser Vertrag gibt dem krolockischen Volk seine historischen Rechte zurück und bekräftigt die Freundschaft zwischen Androskis und Krolockskis.

§1Allgemeines
(1)Das Königreich Krolock bleibt in Assoziation mit dem Zarenreich Andro. Das Königreich Krolock bildet aber ein souveränes Volkerrechtssubjekt.
(2)Die Rechte Seiner Majestät auf ausländische oder androische Throne, Erbschaften oder Adelsfamilien, bleiben von diesem Vertrag unangetastet.
(3)Seine Majestät, der König von Krolock wird einen für seine Krone und seinen Staat allverbindlichen Treuschwur an die Zaren von Andro leisten.
(4)Seiner Majestät, dem Könige von Krolock ist der Ehrentitel eines Grossfürsten von Andro nicht zu nehmen. Der Zar von Andro erhält den Titel "Protektor der Krolockischen Lande"

§2. Bestimmungen zwischen Andro und Krolock
(1)Seine Majestät, der König von Krolock ist berechtigt, die Adelsmartikel in seinem Lande selbst zu führen. Der Zar von Andro hat hierauf keinen Einfluss, kann jedoch Personen vorschlagen.
(2)Seine Majestät, der Monarch von Krolock und alle nach ihm kommenden Oberhäupter des Hauses Krolock gleichen Blutes, wird ein Sitz im Oberhause oder der dem Oberhaus entsprechenden Institution zugesichert. Dieses Recht kann nicht erlischen, es sei denn die Famillie verzichtet.
(3)Vom Gesetzes und Weisungsrecht des Zarenreiches ist das Königreich Krolock ausgenommen. Es gelten nur das Bürgerschaftsgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das ABC-Waffensperrvertragsgesetz, und das Geheimdienstgesetz. Alle anderen Gesetze darf das Königreich Krolock ohne Zustimmung des Zarenreiches Andro übernehmen und gebrauchen.
(4)Für eine Standeserhöhung des Königreiches Krolock ist die Zustimmung des Zaren von Andro von nöten.

§3. Innere Bestimmungen Krolocks
(1)Das Königreich Krolock ist verpflichtet die Menschenrechte der Verfassung vom 29.11.2007 in der eigenen Verfassung zu verankern.
(2)Das Königreich verpflichtet sich allzeit die Demokratie zu wahren.
(3)Die androische Duma kann Gesetze des Königreiches Krolock mit einer 3/4 Mehrheit ausser Kraft setzen, nicht aber ändern. Diese Befugniss gilt nicht bei Verfassung, Verträgen oder Weisungen.
(4)Das Zarenreich Andro hat die Hoheit über das Militär, die Aussenpolitik, das Währungssystem und den Geheimdienst. Es ist dem Königreich von Krolock jedoch gestattet ohne die Zustimmung des Zarenreiches Andro Verträge mit anderen assozierten Staaten zu schliessen. Zudem darf es sich Organisationen anschliessen, die keine politischen Kompetenzen haben.
(5)Es ist jedem Menschen gestatten die Staatsbürgerschaft beider Staaten anzunehmen. In diesem Falle tritt das Bürgerschaftsgesetz ausser Kraft und erlaubt mehr als 2 Staatsbürgerschaften. Es ist auch möglich, nur Staatsbürger des einen zu sein. In diesem Falle erhält man im anderen kein Wahlrecht.
(6)Das Königreich Krolock wird eine zweite Parlamentskammer einrichten, in der die Baronien vertreten sind. Um dem Zarenreich Andro eine Kontrollmöglichkeit zu geben erhält das Zarenreich Andro darin eine Stimme.
(7)Personen, die im Zarenreich Andro Imunität geniessen, geniessen diese auch im Königreich Krolock. Personen, die im Königreich Krolock Imunität geniessen, geniessen diese auch im Zarenreich Andro.

§4. Militär Krolocks
(1)Seine Majestät, der König von Krolock sind nur noch dann berechtigt, den Oberbefehl über die Königsgarde zu führen, wenn Frieden herrscht. Im Kriegsfall wird die Königsgarde als Batallion der Armee des Zarenreiches angesehen.
(2)Dem Zarenreiche Andro ist es gestattet bis zu 3000 Soldaten, nach Absprache, im Königreich Krolock, auf zugewiesenen Kasernen, zu stationieren.

§5. Wirtschaft, Währung, Zoll
(1)Das Königreich Krolock geht mit dem Zarenreich Andro eine Wirtschafts, Währung und Zollunion ein. Seine Majestät, der König von Krolock und das Königreich Krolock werden auf den androsischen Münzen und Banknoten dafür geehrt.
(2)Beide Staaten verzichten gegenseitig auf die Erhebung von Zöllen.

§6. Sonstiges
(1)Alle Rechte und Pflichten, die nicht vertraglich geklärt sind und das Königreich Krolock betreffen verbleiben beim Königreich Krolock
(2)Diese Rechte sind dem Hause Krolock, dessen Oberhaupt und dem Lande Krolock nur mit dessen Zustimmung nehmbar. Es sei denn es wird gegen die Verfassung des Zarenreiches Andro, bzw. die für Assoziierten Staaten geltenden Artikel, und diesen Vertrag verstossen.
(3)Dieser Vertag wird durch die jeweiligen Gesetze angenommen und ratzifiziert.


Das ist der neue Vertrag zwischen Andro und Krolock, erarbeitet von der Regierung und dem König von Krolock.

Es gibt nun mehr Zugeständnisse an Andro, von denen wir aber wohl keinen Gebrauch machen werden sollten.
#2
Klingt vernünftig.
#3
Der Rest?
#4
Gut, gut.
#5
Nickt ab.
#6
Da der Vertrag mit der Regierung ausgehandelt wurde - Zustimmung.
#7
Dann kann man ja abstimmen.
#8
Wird eingeleitet
  


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