26.09.2012, 20:33
Untersuchung über die Wahlmodalitäten in den Provinzen
Untersucht wurden:
Mostowskaja
Wiltuwija
Korgowska
Ribir
Almachistan
Gegenstand der Untersuchung:
Verfassung der jeweiligen Provinz
Wahlrecht der jeweiligen Provinz
Nachdem die Änderung der Verfassung der Föderalen Republik Andro den Provinzen vorschreibt, die Pairs (Vertreter der Provinzen in der Duma) durch das Volk wählen zu lassen, sind deren Wahlen relativ gleich. Lediglich die Wahltermine sind länger oder kürzer.
Von Bedeutung für diese Untersuchung ist aber, wie die Regierungen der Provinzen gewählt werden.
Provinz/ Art der Regierung/ Form des Parlamentes
Mostowskaja: (de jure keine*/ Volksparlament)
Gemäß der Verfassung von Mostowskaja übt das Volk direkt im Parlament die legisative Kontrolle aus, die Exekutivgewalt liegt jedoch laut Verfassung bei der republikanischen Regierung. Diese wiederum hat in einer Uka den Volksratsvorsitzenden Mostowskajas, der durch die Bürger alle 6 Monate gewählt wird, qua Amtes zum Exekutivbevollmächtigten der Prvonz ernannt. Somit verfügt Mostowskaja über einen Provinpräsidenten, wenn auch durch die "Gnade" der FR Andro. Der Grund für die Übertragung der Hoheitsrechte der Provinz auf die Republik hatte wohl den Grund, dass die Bürger Mostowskajas zwar mitreden, andere aber die Arbeit erledigen lassen wollten.
Wiltuwija: (Präsidentiell/ Volksparlament)
Das Volk Wiltuwijas wählt alle 6 Monate direkt einen Provinzpräsidenten.
Korgowska: (Konstitutionelle Monarchie/ Volksparlament)
Korgowska ist durch den Assimilationsvertrag voller Bestandteil Andros. Die innere Beschaffenheit der Provinz zeigt aber, dass es sich hierbei um die einzige Monarchie innerhalb der Republik handelt. Korgowska ist, durch seine Verfassung definiert, eine konstitutionelle Monarchie. Die Exekutive obliegt dem König (Korol) der den Titel eines Zaren trägt. Die Legislative liegt beim Volk, jedoch obliegt dem König ein Vetorecht.
Ribir: (Ratsprinzip/ Volksparlament)
Ribir wählt alle zwei Monate einen Provinzrat, dem die exekutive Gewalt inne ist. Der Rat besteht aus einer nicht näher bestimmten Anzahl von Personen.
Almachistan (Konstitutionelle Monarchie/ Volksparlament)
Almachistan ist, ähnlich wie Korgowska, eine konstitutionelle Monarchie. An seiner Spitze steht der Khan, der sein Amt vererben kann. Im Falle eines Rücktrittes oder des Ablebens wird der Khan von dem Mäschilis (Parlament) neu bestimmt. Der Khan ist, trotz eines Vetorechts, jedoch stärker an die Legislative gebunden.
Erklärung:
Konstitutionelle Monarchie: Erbmonarch der an eine Verfassung gebunden ist
Volksparlament: alle Bürger der Provinz können im Parlament mitwirken, d.h. keine repräsentativen Wahlen nötig
Ratsprinzip: kollegialer Rat der im Konsenz die Exekutivgewalt ausübt
Präsidentiell: Volk wählt direkt einen Präsidenten
*): Mostowskaja hat de jure keine Exekutive, durch eine Uka der Republik ist es de facto jedoch eine parlamentarische Demokratie, da das Volksparlament den Volksratsvorsitzenden wählt
Untersucht wurden:
Mostowskaja
Wiltuwija
Korgowska
Ribir
Almachistan
Gegenstand der Untersuchung:
Verfassung der jeweiligen Provinz
Wahlrecht der jeweiligen Provinz
Nachdem die Änderung der Verfassung der Föderalen Republik Andro den Provinzen vorschreibt, die Pairs (Vertreter der Provinzen in der Duma) durch das Volk wählen zu lassen, sind deren Wahlen relativ gleich. Lediglich die Wahltermine sind länger oder kürzer.
Von Bedeutung für diese Untersuchung ist aber, wie die Regierungen der Provinzen gewählt werden.
Provinz/ Art der Regierung/ Form des Parlamentes
Mostowskaja: (de jure keine*/ Volksparlament)
Gemäß der Verfassung von Mostowskaja übt das Volk direkt im Parlament die legisative Kontrolle aus, die Exekutivgewalt liegt jedoch laut Verfassung bei der republikanischen Regierung. Diese wiederum hat in einer Uka den Volksratsvorsitzenden Mostowskajas, der durch die Bürger alle 6 Monate gewählt wird, qua Amtes zum Exekutivbevollmächtigten der Prvonz ernannt. Somit verfügt Mostowskaja über einen Provinpräsidenten, wenn auch durch die "Gnade" der FR Andro. Der Grund für die Übertragung der Hoheitsrechte der Provinz auf die Republik hatte wohl den Grund, dass die Bürger Mostowskajas zwar mitreden, andere aber die Arbeit erledigen lassen wollten.
Wiltuwija: (Präsidentiell/ Volksparlament)
Das Volk Wiltuwijas wählt alle 6 Monate direkt einen Provinzpräsidenten.
Korgowska: (Konstitutionelle Monarchie/ Volksparlament)
Korgowska ist durch den Assimilationsvertrag voller Bestandteil Andros. Die innere Beschaffenheit der Provinz zeigt aber, dass es sich hierbei um die einzige Monarchie innerhalb der Republik handelt. Korgowska ist, durch seine Verfassung definiert, eine konstitutionelle Monarchie. Die Exekutive obliegt dem König (Korol) der den Titel eines Zaren trägt. Die Legislative liegt beim Volk, jedoch obliegt dem König ein Vetorecht.
Ribir: (Ratsprinzip/ Volksparlament)
Ribir wählt alle zwei Monate einen Provinzrat, dem die exekutive Gewalt inne ist. Der Rat besteht aus einer nicht näher bestimmten Anzahl von Personen.
Almachistan (Konstitutionelle Monarchie/ Volksparlament)
Almachistan ist, ähnlich wie Korgowska, eine konstitutionelle Monarchie. An seiner Spitze steht der Khan, der sein Amt vererben kann. Im Falle eines Rücktrittes oder des Ablebens wird der Khan von dem Mäschilis (Parlament) neu bestimmt. Der Khan ist, trotz eines Vetorechts, jedoch stärker an die Legislative gebunden.
Erklärung:
Konstitutionelle Monarchie: Erbmonarch der an eine Verfassung gebunden ist
Volksparlament: alle Bürger der Provinz können im Parlament mitwirken, d.h. keine repräsentativen Wahlen nötig
Ratsprinzip: kollegialer Rat der im Konsenz die Exekutivgewalt ausübt
Präsidentiell: Volk wählt direkt einen Präsidenten
*): Mostowskaja hat de jure keine Exekutive, durch eine Uka der Republik ist es de facto jedoch eine parlamentarische Demokratie, da das Volksparlament den Volksratsvorsitzenden wählt