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[02-05-30032012] Änderung Militärgesetzbuch
#21
§9. Allgemeine Militärverwaltung
(1)Die Armee ist im Inland einsetzbar, wenn die Polizei Unterstützung benötigt, oder Naturkatastrophen dies erfordern.
(2)Die Armee darf niemals gegen das Volk, besonders unbewaffnete Zivilisten, gerichtet werden.
(3)Das Militär führt ein eigenes Militärgericht der nur Soldaten unterstehen, wenn sie während ihrer Dienstzeit in ihrem Wehrbereich ein militärinternes Verbrechen begangen haben. Dieses wird von Generälen geleitet.
(4)Der Ministerpräsident ist der Oberbefehlshaber der androischen Streitkräfte. Er ist jederzeit weisungsbefugt und alle Armeeverbände sind daran gebunden.
(5)Der Verteidigungsminister verwaltet die Armee. Er prüft die Aufstellungen, Finanzierung, Logistik, Personal und edarf an Waffen und Fahrzeugen. Er ist der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
(6)Die Duma kontrolliert die Armee. Sie hat die letzendliche Entscheidungsgewalt.
(a)Anschaffungen, welche den Wert von 1 Million ARW überschreiten sind vom Ministerrat zu genehmigen.
(b)Der Generalstab hat der Duma in jeder Legislaturperiode einen Rechenschaftsbericht vorzulegen, in welchem alle in der zurückliegenden Legislaturperiode getätigten Anschaffungen, Deaktivierung und Reaktivierung von Wehrmaterial aufgelistet sind. Im Rahmen der Haushaltsberatungen informiert der Verteidigungsminister die Duma über zukünftig geplante Anschaffungen von Wehrmaterial. Der Ministrpresident informiert das Präsidium der Duma über erfolgte Anpassungen des Soldes. Ferner unterrichtet der Ministrpresident das Präsidium der Duma regelmäßig über Manöver und Übungen der föderalen Streitkräfte. Sollte ein entsprechendes Manöver, oder eine Übung der Geheimhaltung unterfallen ist das Präsidium der Duma zur Verschwiegenheit verpflichtet.
©Ebenso entscheidet sie über Krieg oder Frieden oder die Demobilisierung.

(7)Sollte Andro unmittelbar angegriffen oder bedroht werden, und die Duma kann nicht über die Mobilisierung entscheiden, so kann die Regierung oder der Generalstab diese alleine veranlassen.
(8)Das Verteidigungsministerium und der Generalstab beschließen die Rangabzeichen.
9)Der Verteidigungsminister ernennt die Oberkommandierenden (OK) der Teilstreitkräfte sowie die Militärbezirkskommandeure.
(10)Die Armee teilt selbst die Militärbezirke sowie die Fronten auf.
(11)Die Armee kann selbstständig Garnisonen, Kasernen sowie Verteidigungsanlagen errrichten.
(12)Die Kommandeure eines Militärbezirkes haben die volle Kommandrogewalt über alle in ihrem Bezirk gehaltenen Teilstreitkräfte, ausgenommen die Strategischen Truppen.
#22
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

dem kann ich zustimmen.
#23
Gospodin President,

ich beantrage hiermit die Einleitung der Abstimmung über diese Vorlage!
#24
Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu?

[_]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben sie ihre Stimmenanzahl an
#25
Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu?

[X]Da (51 Stimmen)
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben sie ihre Stimmenanzahl an
#26
Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu?

[113]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben sie ihre Stimmenanzahl an
#27
Stimmen Sie der Gesetzesänderung zu?

[38]Da
[_]Njet
[_]Wozderschanije

Abstimmungsdauer sieben Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben sie ihre Stimmenanzahl an
#28
Es entfielen 202-Da-Stimmen auf die Vorlage. Damit wurde die erforderliche Mehrheit erreicht und die Vorlage vom hohen Haus angenommen. Die Sitzung ist geschlossen.
#29
Wasche Kolega,

das letztgesagte ist nicht gültig.
#30
Die Mehrheit wurde erreicht, die Sitzung ist geschlossen.
  


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