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Bekanntmachung Wahlamt
#1
Bekanntmachung des Wahlamtes

Das Wahlamt gibt bekannt, dass es keine sofortigen Neuwahlen auschreiben werde, mit der Begründung, da bereits am 14.6. die nächsten Wahlen zum Ministerrat wären, sowie um die derzeitige Trauerphase und kommende Beerdigung nicht zu stören.
Man erachtet einen Zeitraum von drei Wochen bis zu den nächsten Wahlen als angemessen.
Weiterhin gibt der Gesetzgeber hier nichts weiter an, wonach die Entscheidgung der Regierung oder dem Gericht zu überlassen sei, ob dieses Recht, nach dem Tod oder Ausscheiden des Ministerpräsidenten, dauerhafte Anwendung per Gewohnheitsrecht finden sollte.

Das Wahlamt schlägt dahingehend vor, dass bei der Wahl direkt ein Stellvertreter mitgewählt wird, um diesen zu legitimieren, im Falle einer Vakanz des Regierungschefs.

Anmerkung: Staatsregelungsgesetz §3 (3)"Tritt der Ministerpräsident zurück, so übernimmt sein Stellvertreter seine Funktionen. Es findet keine Neuwahl statt."

Der Wahlamtsleiter
Koskow den 26.5.2010
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