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[Veranstaltung] Wassilewski über die Demokratie
#1
Zitat:
[Bild: rasmussenveranstaltung.jpg]

Dr. Stepan Konstantinowitch Wassilewski
über
"meine Demokratie"

Auf einem Vortragsabend in einem mittelgroßen Gasthaus in Koskow hält Wassilewski, Doktor der Volkswirtschaft, einen Vortrag über seine Vision von der androsischen Demokratie.

Vielen Dank, meine Damen und Herren, für ihr zahlreiches Erscheinen. Ich hoffe ich werde sie in den nächsten Stunden nicht allzu stark langweilen Wink

Spaß beiseite. Oft hat Andro Zeiten erlebt, in denen sich die Chancen für einen Umbruch ergeben haben. Schon oft war es dem Volk Leid, sich von sozialistischen Diktatoren oder untätigen wie unverschämten Monarchen, sich Zaren nennend, für dumm verkaufen zu lassen. Auf dem androsischen Volk ist herumgetrampelt worden und das aus fast jeder Richtung.
Auch von außen wird auf uns oft mit dem Finger gezeigt. Man wirft uns Instablilität vor und diplomatisches Versagen.

Und ich sage man hat Recht!

Manche Zuschauer denken, sie hören nicht recht.

Wir können die Schuld an unserer unglücklichen Vergangenheit nicht auf unsere Zaren oder unsere Räte, geschweige denn auf den Rest der ehemaligen Staatsführung schieben. Wir müssen uns erst einmal selber in die Augen blicken: Was haben wir denn dagegen getan? Wie haben wir unsere Energien genutzt, um Gefahr von unserem Land abzuwehren?

Die Kraft des androsischen Volkes ist zu oft schon zerstäubt, wenn sie hätte eins sein müssen. Wir haben den Willen und es gibt einen Weg, zu einem besseren Andro. Doch wir müssen alle an einem Strang ziehen.
Und wie geht das wohl besser als in den heutigen Stunden? Ein weiterer Zar, selbestverständlich versprach auch dieser es nie zu tun, hat abgedankt, die Regierung, die oft ein Gegengewicht zu Untätigkeit der Monarchie darstellte, hat gefrustet aufgegeben: Wir stehen vor einer Neugeburt.

Lasst uns diesen neuen Anfang weise und geeint nutzen und ein für allem Mal ein Schlussstrich zu ziehen! Lasst uns endlich die verstaubte Monarchie verabschieden und die uneingeschränkte Demokratie willkommen heißen. Lasst uns die androsische Republik ausrufen!

Applaus. Erst wenige, dann beinahe alle Besucher erheben sich.

Vielen Dank. Bitte setzen sie sich, ich bin noch nicht fertig Wink.

Man kommt wieder zur Ruhe.

Doch wie genau soll das aussehen, das fragen sie hoffentlich viele. Denn blind gegen eine Mauer rennen ist genau das Falsche, was schon zu oft geschehen ist. Wir brauchen klare Ziele, klare Wege und klare Maßstäbe.
Ich sage, Andro muss eine präsidiale Republik werden. Ein Präsident, ich denke alle 4 Monate solle er gewählt werden, der sowohl Staatsoberhaupt, also de facto auch Regierungschef ist. Das Amt musst Kontinuität besitzen, jedoch soll es keinen Monarchencharakter erhalten. Eine Wahl in das Amt sollte nur zweimal hintereinander möglich sein. Doch eine Wiederwahl, nachdem ein weiterer Amtsinhaber dazwischen Präsident war, sollte möglich sein. Wir wollen unsere kompetentesten Köpfe ja danach nicht für immer von einer Wiederwahl ausschließen. Ein Dekretrecht sollte dem Präsidenten gegeben werden.
Die Regierung wird stellvertretend für den Präsidenten vom Premierminister geleitet. Dieser wird vom Staatsoberhaupt vorgeschlagen und von der Duma bestätigt. Er soll ebenso der Vertreter des Präsidenten für Abwesenheiten dessen sein.

Die Duma sollte bleiben, wie sie momentan ist. Ich achte die Abgeordneten, sie beweisen kontinuierliche Arbeit in schwierigen Zeiten.

:applaus:

Die politische Gliederung des Landes sollte jedoch vollkommen umgekrempelt werden. Wir erheben die Provinzen zu fünf Teilrepubliken und lassen das Volk dieser Governeure wählen. Die assoziierten Kronen werden Autonome Provinzen, ebenfalls mit Governeuren, jedoch weniger Rechten. Mit dem Förderalismus schützen wir unsere Demokratie erneut!

Ich denke, mich so weitreichenden Verfassungsänderungen können wir einen gesunden Neustart schaffen und ich werde mit diesen Punkte auf meinem Banner in den Wahlkampf ziehen und diese Werte vertreten, sollte ich in die Duma gewählt werden.

Vielen Dank!
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#2
Zitat:Verfassung des Androsischen Republik

Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Vertrauen auf die Weisheit und die Schaffenskraft des Volkes, für ein freies und gleichberechtigtes Andro und eine friedliche Welt,
hat sich das androische Reich folgende Verfassung auferlegt:

§1. Grundrechte

(1) Menschenwürde
(a)Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(b)Jeder Mensch ist unabhängig von seiner Herkunft, seinem Geschlecht, seinem Alter, seinen Eigenschaften und seiner Lebensweise frei und gleich und für sein Handeln selbst verantwortlich.

(2) Versorgung
(a)Jeder Staatsbürger des androischen Reiches hat das Recht auf materielle Versorgung durch den Staat im Alter sowie im Falle von Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
(b)Ärztliche Hilfe ist unentgeltlich, genauso der Aufenthalt in Kurorten zu Zwecken der Genesung.

(3) Bildung
(a)Es herrscht Schulpflicht.
Weiteres regelt ein Gesetz.
(b)Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, ist unentgeltlich.
©Das Recht auf Bildung wird gewährleistet durch das System staatlicher Stipendien für die überwiegende Mehrheit der Hochschulstudenten.

(4) Gleichberechtigung
Die Gleichberechtigung der Staatsbürger unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Rasse, ihrem Geschlecht, ihren sexuellen Neigungen, ihrer Wertevorstellungen und ihren Weltanschauungen auf sämtlichen Gebieten des wirtschaftlichen, staatlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens, ist unverbrüchliches Gesetz.

(5) Religionsfreiheit
(a)Es besteht Religionsfreiheit in Andro.
(b)Jeder Bürger kann seiner Konfession frei und friedlich nachgehen.

(6) Unantastbarkeit und Postgeheimnis
(a)Den Staatsbürgern wird die Unantastbarkeit der Person, die Unantastbarkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis gewährleistet.
(b) Nur mit Gerichtsbeschluss dürfen Staatsbürger verhaftet werden. Näheres regelt ein Gesetz
©Kein Staatsbürger kann ausgeliefert werden.

(7) Asylrecht
Menschen, die wegen Verfechtung ihrer eigenen Interessen, wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungskampfes verfolgt werden, vor Kriegen, Gewalt und Hunger flüchten, wird uneingeschränkt das Recht auf Asyl gewährt.

(8 ) Vereins und Parteienfreiheit
Den Staatsbürgern wird das Recht gewährleistet, sich zu gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuschließen in Gewerkschaften, politischen Vereinigungen, Jugendorganisationen, Sportorganisationen, Kulturvereinigungen, technischen und wissenschaftlichen Gesellschaften.

(9) Wehrpflicht
(a)Die allgemeine Wehrpflicht ist Gesetz.
(b)Vaterlandsverrat, Verletzung des Eides, Überlaufen zum Feind, Schädigung der militärischen Macht des Staates und Spionage sind mit aller Strenge des Gesetzes zu bestrafen.

(10) Verbot von Tod und Folter
(a)Jede grausame und unmenschliche Bestrafung ist verboten.
(b)Todesstrafe, Folter und Zwangsarbeit gibt es nicht. Niemand darf an das Ausland ausgeliefert werden, wenn ihm dort solche Strafen oder unmenschliche Behandlung drohen.

(11) Solidarität
Die Menschen in Andro leben und wirken gemeinschaftlich, friedlich, solidarisch und freundschaftlich, um die Freiheit und den Wohlstand des Einzelnen und des ganzen Volkes zu gewährleisten.

(12) Versammlungsfreiheit
Im Rahmen der Werte Andros kann jeder seine Meinung frei äußern und verbreiten, sich friedlich und ohne Waffen versammeln und Vereinigungen bilden.

(13) Frieden
Andro bestrebt sich um einen guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.

(14) Freiheit
(a)Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie die Äußerung der eigenen Meinung sind ein Bestandteil der Freiheit in Andro.
(b)Sie dürfen weder beschränkt noch verboten werden.
©Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu verbreiten.
(d)Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung zu äußern, solange er gegen kein Gesetz verstößt.

(15) Ehe und Familie
(a)Familien und Ehen werden vom Staat besonders geschützt und gefördert.
(b)Sie sind das oberste Vorbild für alle und dürfen nicht verletzt werden.

(16) Freizügigkeit
(a)Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet des Zarenreiches zu bewegen.
(b) Dies kann nur durch einen richterlichen Beschluss oder eine Freiheitsstrafe eingeschränkt werden.

(17)Gewährleistung von Eigentum
(a)Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
(b)Näheres regelt ein Gesetz.

(18 )Verstaatlichung
Bodenschätze, Grund und Boden sowie Firmen oder Gebäude können vom Staat aufgekauft werden oder per Gesetz verstaatlicht werden um es dem Allgemeinwohl
zugänglich zu machen.


§2. Das Reich und die Provinzen

1) Staatsform
(a)Die Androsische Republik ist eine präsidiale Demokratie.
(b)Das Androsische Republik ist ein Sozial- und Rechtsstaat.
©Alle Gewalt geht vom Volke aus.
(d)Die Gewalten Judikative, Exekutive und Legislative sind an Verfassung und Gesetze gebunden.
(e)Andro bekennt sich zur Gewaltenbeschränkung.
(f)Jeder der es unternimmt sich gegen die freiheitliche und demokratische Grundordnung zu erheben beginnt ein Verbrechen. Jeder Bürger ist aufgerufen dagegen Widerstand zu leisten.
(g) Dieser Artikel kann nicht geändert werden.

(2)Nachhaltigkeit
Der Staat sorgt für eine Nachhaltige Politik, die für künftige Generationen eine gute, friedliche und sichere Welt hinterlässt.

(3)Wahlen
(a)Wahlen zur Duma werden alle 3 Monate abgehalten.
(b)Hierzu sind Parteien, Wahllisten und Einzelkandidaten zugelassen.
©Für den Eintritt in die Duma benötigt man mindestens 8% der Wählerstimmen.
(d)Die Wahlen sind allgemein, gleich, direkt, geheim und unmittelbar.
(e)Näheres regelt ein Wahlgesetz.

(4)Flaggen und Wappen
(a)Die Reichsflagge ist Weiss-Rot-Blau mit einem weißen Dreieck.
(b)Das Wappen zeigt den Reichsadler.

(5) Internationales
(a)Andro kann jederzeit weiteren Organisationen beitreten sie sich friedlich betätigen, die Menschenrechte schützen und einhalten, sowie Vorteile für Andro im Bereich des Handels, der Wirtschaft, der Finanzen und der Sicherheit bringen.
(b)Andro tritt keinen offensiven Militärbündnissen oder kriegerischen-menschenverachtenden Organisationen bei.

(6) Zusammensetzung
(a)Das Staatsterritorium besteht aus folgenden Republiken:
- Mostovskaja
- Korgowska
- Ribir
- Viltuvija
- Jugo-Vostochnaja
(b) Die Republiken sind des weiteren in Kreise und Gemeinden eingeteilt. Die genaue Eintelung unterliegt den Republiken.
©Des weiteren besteht Andro aus folgenden Autonomen Gebieten:
Kleinpuranow - Almachistan
Krolock
Bleichoborg
Republik Maavettä

(7) Rechtshoheit
(a)Staatsrecht bricht Landesrecht.
(b)Landesrecht bricht Kreisrecht.
©Kreisrecht bricht Gemeinderecht.

(8 ) Staatsrecht
Die Republik Andro hebt sich folgende Rechte vor
-Auswärtige Beziehungen
-Militärwesen
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justizwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
-Geheimdienstwesen

(9)Landesrecht
Die Republiken heben sich folgende Rechte vor
-Baurecht
-Infrastrukturswesen
-Versorgungswesen
-Verwaltungswesen
-Ordnungswesen der Landesebene
-Verkehrswege auf Landesebene
-gesonderte Justizrechte
-Forstwesen
-Landwirtschaftswesen auf Landesebene
-Wirtschaftswesen auf Landesebene

(10)Kreisrecht
Die Kreise heben sich folgende Rechte vor
-Baurecht
-Infrastrukturswesen
-Verwaltungswesen
-Ordnungswesen der Kreisebene
-Verkehrswege auf Kreisebene
-Wirtschafts- und Landwirtschaftswesen auf Kreisebene

(11) Autonome Gebiete
(a) Solche Gebiete können nur unter Zustimmung der Duma gebildet werden. Dies gilt sowohl, wenn diese Gebiete auf dem Staatsgebiet Andros entstehen, oder aber ausländisch sind und sich dem androischem Reiche untergeben wollen.
(d) Die autonomen Gebiete haben Rechte und Pflichten nach "Assoziierungsvertrag". Diese legen sich diese Staaten in Zusammenarbeit mit der Duma auf.
(e) Staaten nach diesem § der Verfassung dürfen keinerlei Angriffshandlungen gegen Andro unternehmen. Dies hätte eine direkte und komplette Eingliederung oder Wiedereingliederung des Staates zu Andro die Folge.
(e) Das politische System muss ein demokratisch-republikansiches sein.
(f) Das Reich darf nur eingreifen, wenn nach Bestimmungen des Vertrages nach diesem § dazu aufgerufen wird.

12) Hauptstadt
(a) Die Hauptstadt des Androischen Reichs ist Koskow.
(b) Alle Staatsinstitutionen haben ihren Sitz dort, sofern die Verfassung nichts anderes
vorschreibt.
©Republiken und Autonome Gebiete bestimmen ihre Hauptsitze selbst.

(13)Landesaufsicht
(a)Jeder Republik steht ein Governeur vor.
(b)Jedem Kreis ein Landrat.
©Governeure und Landräte werden von der gesamten Bevölkerung, für die sie kandidieren, in geheimer, gleicher und direkter Wahl bestimmt. Weiteres regeln Wahlgesetzte.
(d) Jede Republik besitzt eine Legislative.
Das Parlament besteht immer aus allen Bürgern des Landes.


§3. Staatsinstitutionen

(1) Die Duma
(a) Die Duma ist ein Einkammernparlament.
(b) Die Duma ist das legislative Organ der Republik.
(f)Die Duma hat gesetzgebende Funktion.
(i)Alle Abgeordnete sind vor dem Gesetz immun. Die Immunität kann nur mit der 2/3 Mehrheit aufgehoben werden.
(j)Bei einer Auflösung der Duma bleiben die Abgeordneten so lange kommissarisch im Amt, bis zu den Neuwahlen. Sie gehen ihrer Arbeit gewohnt nach, können aber keine Gesetze erlassen oder die Verfassung ändern.

(2) Das Parlament
(a) Das Duma ist die Vertretung des Volkes. Er besteht aus 151 Mandaten bzw. Sitzen.
(b) Er wird alle drei Monate in geheimen Wahlen gewählt. Näheres regelt ein Wahlgesetz.
© Die Duma gibt sich eine Geschäftsordnung und tagt öffentlich.
(d) Die Duma wählt den Dumaspräsidenten und seinen Stellvertreter mit der absoluten Mehrheit der möglichen Stimmen. Sollte ihm ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten erreicht werden, so kommt eine 2. Wahl zustande. Wird auch in dieser keine absolute Mehrheit erreicht so wird nach der relativen Mehrheit der Stimmen gewählt.
(e)Gesetze werden mit der einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen.
(f)Die Verfassung kann nur mit der 2/3 Mehrheit der möglichen Stimmen geändert werden.
(g)Die Duma kann sich mit der 2/3 Mehrheit seiner möglichen Stimmen selbst auflösen, wenn es dazu einen Grund gibt.
(h)Der Dumapräsident die Abgeordneten und den nachfolgenden Dumavorstand.
(i)Die Duma kann mit der 2/3 Mehrheit das Veto des Präsidenten aufheben.

(3) Der Oberste Gerichtshof
(a) Vor dem Obersten Gerichtshof wird in zweiter Instanz verhandelt, wenn gegen ein Urteil eines
Landesgerichts Rechtsmittel eingelegt werden.
Es werden in erster Instanz Klagen verhandelt, die die Staatsregierung direkt betreffen oder
wenn aus anderen gesetzlichen Gründen der Gerichtshof zuständig ist, beziehungsweise das
Landesgericht nicht besetzt ist.
(b) Der Gerichtshof hat drei Richter. Zwei werden von der Duma gewählt.
Den dritten Richter bestimmt der Präsident. Dieser ist automatisch Gerichtspräsident.
© Der Sitz des Gerichtshofes ist in Koskow.
(e)Dem Gerichthof kommt die Aufgabe zu, Verfassung und Gesetze zu schützen und wahren.
(f)Das Gericht überwacht die Aufgaben von Exekutive und Legislative.
(g)Es muss sich stets an Verfassung und allgemeine Gesetze halten.
(h)Es hat das Recht und die Pflicht, durch eine Klage oder durch Eigeninitiative, Gesetze oder Weisungen der Exekutive, Legislative oder Judikative aufzuheben, wenn ein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt.
(i)Es hat das Recht, wenn gegen seine Weisungen verstoßen wurde, diese durch Polizeigewalt durchzusetzen.
(j)Die Richter werden vom Präsidenten vereidigt.

(4)Der Präsident
(a) Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Republik und Schutzherr der Regierung
In dieser Funktion nimmt er die völkerrechtliche Vertretung des Reiches wahr.
(b) Der Präsident wird alle vier Monate in geheimer, freier, gleicher und direkter Wahl bestimmt.
Näheres regelt ein Wahlgesetz.
© Der Präsident darf maximal zwei Amtsperioden nacheinander ohne Unterbrechung das Amt innehaben. Nach einer Unterbrechung kann er wieder antreten.
(d) Dem Präsident ist es überlassen, Krieg und Frieden zu erklären. Um jedoch den Krieg zu erklären benötigt er eine Mehrheit in der Duma, die ihn unterstützt.
(e) Der Präsident akkreditiert Botschafter und andere diplomatische Gesandte. Er erklärt Leute zur Persona non grata, die nicht die androsische Bürgerschaft besitzten.
(f) Der Präsident besitzt das Weisungsrecht. Er kann rechtskräftige Dekrete erlassen, soweit sie keinem durch die Duma beschlossenem Recht wiedersprechen. Die Duma kann Dekrete mit einer einfachen Mehrheit aufheben.
(g) Der Präsident ernennt und entlässt das Diplomatische Korps.

(5)Der Premierminister & die Regierung
(a) Der Premierminister wird vom Präsidenten mit der Aufsicht über die Regierung beauftragt.
(b) Er wird vom Präsidenten vorgeschlagen und daraufhin von der Duma mit einer einfachen Mehrheit gewählt.
Lehnt die Duma drei Wahlgänge lang den bzw. die Vorschläge des Präsidenten ab, kann dieser die Duma auflösen und Neuwahlen ausrufen.
© Der Präsident und ihm assistierend der Premierminister führen die Regierung.
(d) Der Präsident ernennt und vereidigt die Regierung und der Premierminister.
(e) Der Präsident hat Richtliniekompetenz auf seine Minister, der Premierminister ist für die Durchsetzung der Richtlinien verantwortlich.

(6)Petitionsrecht & Volksabstimmungen
(1)Jeder Bürger hat jederzeit die Möglichkeit, an eine Institution oder Behörde des Reiches seine Bitten oder Beschwerden zu überreichen.
(2)Über folgende wichtige Punkte in der Politik muss die Bevölkerung in einer Volksabstimmung entscheiden, damit sie ratifiziert werden können:
(a)Beitritt zu einem/er militärischen Bündnis/Organisation/Fraktion
(b)Beitritt zu einem/er wirtschaftlichen/kulturellen/sonstigen Organisation/Institution
©Bau von Großprojekten
(d)von der Regierung initiierte Abstimmungen
(3)Volksabstimmungen dauern 5 Tage, es gilt die einfache Mehrheit der Stimmen.

(7)Amtseid
(1)Alle Personen die ein Staatsamt wie Präsident, Abgeordneter, Minister, Premierminister, Richter, Staatsanwalt, Polizist, Soldat müssen einen Eid leisten.
(2)Der Eid lautet:
"Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
(3)Eidbruch kann vor einem Gericht geahndet werden.

§4. Gesetzgebung

(1)Gesetzesinitiative
Das Recht Gesetzesvorschläge einzubringen haben die Mitglieder der Duma.

(2) Gesetzgebung
(a) Der Duma obliegt die Reichsgesetzgebung. Gesetze werden mit einfacher Mehrheit der Mitglieder beschlossen.
(b) Der Präsident hat verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetze, Verträge und Dekrete im Reichsgesetzesblatt zu
verkünden.
© Der Präsident hat ein Veto, was mit einer absoluten Mehrheit der Duma aufgehoben werden kann.
(e)Verweigert der Präsident auch noch nach einem abgelehnten Veto die Unterschrift, so reicht die Unterschrift des Dumapräsidenten.

(3) Ukas (Dekrete und Weisungen)
(a) Der Präsident Dekrete erlassen, die Gesetzesrang haben.
(b) Der Präsident kann jederzeit Personen Orden verleihen.
©Der Premierminister und die Minister können Weisungen erlassen.
(d)Dekrete und Weisungen haben sich an die Gesetze und die Verfassung zu halten.
(e)Weisungen und Dekrete können vom Obersten Gerichtshof aufgehoben werden wenn sie gegen (d) verstoßen.

(4)Staatsverträge
(a)Staatsverträge werden durch einen Diplomaten, die Regierung, den Präsident oder den Außenminister initiiert.
(b)Der Vertrag muss durch die Duma mit der einfachen Mehrheit angenommen werden.
©Der Vertrag gilt als ratifiziert, wenn alle Vertragspartner ihn angenommen haben und der Präsident ihn unterschrieben hat.
(d)Der Vertrag wird vom Präsidenten verkündet.
(e)Verträge, die nicht durch die Duma ratifiziert wurden, sind ungültig.
(f) Auch hier hat der Präsident das in 2c erwähnte Vetorecht.


§5. Reichsorganisationen

(1)Armee
(a)Der Präsident hat den Oberbefehl über die Armee.
(b)Die Duma kontrolliert die Armee.
©Die Armee Gliedert sich in drei Bereiche
-Heer
-Marine
-Luftwaffe
(d)Die Armee ist niemals gegen das Volk einzusetzen. Höchstens zum Schutze des Volkes und des Staates.
(e)Die Armee darf in Katastrophenfällen im Inland eingesetzt werden.
(f)Weiteres regelt ein Gesetz.

(2)Geheimdienst
(a)Der Geheimdienst Andros nennt sich "GDA".
(b)Er hat sich an Verfassung und Gesetze zu halten.
©Er untersteht dem Innenministerium und wird von der Duma kontrolliert.
(d)Weiteres regelt ein Gesetz.

(3)Polizei und Feuerwehr
(a)Polizei und Feuerwehr halten sich an Gesetze und Verfassung.
(b)Sie schützen die Bürger.
©Sie unterstehen dem Innenministerium und somit dem Präsidenten.
(d)Weiteres regelt ein Gesetz.


§6. Sonstiges

(1)Verfahren zur Verfassungsänderung
(a) Die Verfassung ist das Oberste Gesetz der Republik.
(b) Die Verfassung wird im Wege der Gesetzgebung geändert. Zu einem Beschluss der Duma auf Abänderung der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder erforderlich.
© Eine Änderung der Verfassung ist unzulässig, wenn nicht vor der Verkündung der Präsident der Änderung zustimmt.

(2)In Kraft treten
(a)Die Verfassung tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt jede alte Verfassung.

(3)Mehrheitsbestimmung
(a)Soweit nicht anders vorgegeben ist überall die absolute Mehrheit der möglichen Stimmen nötig.
(b)Bei Wahlen von einem Posten mit mehreren Kandidaten entscheidet, wenn nicht anders vorgeschrieben im 2. Wahlgang die relative Mehrheit.
©Verfassungsänderungen sind nur mit der 2/3 Mehrheit aller möglichen Stimmen möglich.
(d)Gesetze der Duma benötigen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist keine absolute Mehrheit nach ablaufen der Frist gegeben, gilt die einfache Mehrheit.

(4)Immunität
(1)Die gesetzliche Immunität von Staatsbeamten beläuft sich nur auf die Urteilsvollstreckung.
(2)Abgeordnete, Minister und andere Personen die eine Immunität haben, können gerichtlich wie polizeilich belangt werden, gegen sie kann aber kein Urteil gesprochen werden.
(3)Nicht gerichtliche Urteile wie Bußgelder und sonstige mindere Strafen können jedoch verlangt werden.
(4)Die diplomatische Immunität beläuft sich auf eine totale Unantastbarkeit vor der Justiz. Akkreditierte Diplomaten dürfen kontrolliert, aber nicht festgenommen werden, es sei denn, sie stellen unmittelbar eine Bedrohung für andere da.
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#3
Es wäre denke ich besser, eine ganz neue Verfassung zu entwerfen und nicht einfach die Alte umzuschreiben.

Auch sollte Andro dann "Föderale Republik Andro" heißen.
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#4
Ja ich will damit nur zeigen, wie ich die Struktur wünschen. Sollte ich in die Duma gewählt werden, werde ich eine neue Verfassung vorlegen!
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#5
Wir werden wohl besser zusammen alle eine ausarbeiten ^^
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