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[Abstimmung] Staatsbank
#1
Zitat: Staatsbankgesetz

§1. Allgemeines
(1)Die Staatsbank trägt den Namen "Kaiserliche Staatsbank Andros (KSBA)"
(2)Sie hat ihren Sitz in Koskow
(3)Sie ist ein Staatsunternehmen
(4)Sie hat nicht das Monopol auf alle finanziellen Transaktionen oder Bankgeschäfte.
(5)Sie untersteht dem Finanzministerium und wird von der Duma kontrolliert.
(6)Der Wirtschaftminister kann einen Aufsichtsratsvorsitzenden für die Bank ernennen.

§2. Aufgaben
(1)Die Staatsbank vergibt nur Konten, Depots und Kredite an den Staat, Staatsunternehmen oder staatliche Einrichtungen und Behörden, sowie Großunternehmen im In- und Ausland.
(2)Die Staatsbank gibt den, in ganz Andro für alle Banken und Kreditinstitute, gültigen Leitzins heraus.

§3. Gewinne
Die Staatsbank muss 45% all ihrer Gewinne aus Aktien,- Wert,- Geld,- und Kreditgeschäften an den Staat abtragen.

§4. Sonstiges
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.[/b]


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#2
91x ja
#3
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