Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Abstimmung] Slawische Liga
#1
Zitat:
Gründungsvertrag der slawischen Liga

Präambel
Die slawischen Völker der Welt beschließen mit diesem Vertrag die Gründung einer internationalen Gemeinschaft für den Erhalt, die Förderung, die Verbreitung und den Schutz der slawischen Kultur, Sprache, Religionen, Sitten, Bräuche, Traditionen und Völker.
Niemals soll ein slawischen Volk gezwungen sein unter der Fremdherrschaft einer anderen Kultur zu leben oder sollen slawische Bürder und Schwestern Folter, Tod und Verfolgung ausgesetzt werden.
Die hohen Vertragschließenden Parteien verpflichten sich daher, zum Erhalt des Slawentums.


§1. Die slawische Liga
(1)Die slawische Liga ist eine internationale Organisation aus Staaten, Vereinen und Unterorganisationen, die die Interessen und Meinungen der slawischen Menschen der Welt vertritt.
(2)Der slawischen Liga können Staaten, Vereine und andere Organisationen beitreten, die es sich ebenfalls zum Ziel gemacht haben die nationale Mehrheit der Slawen zu fördern oder die nationale Minderheit der Slawen zu schützen.
(3)Die slawische Liga hat ihren Sitz in Andro, Koskow.

§2. Mitgliedschaft
(1)Um ein Mitglied der slawischen Liga zu werden, muss man den Gründungsvertrag ratifizieren und einen Antrag an die slawische Liga auf aufnahme stellen.
(2)Die Mehrheit der Mitglieder entscheidet über eine Aufnahme oder ein Ablehnen.
(3)Alle Mitglieder sind dazu verpflichtet, sich aktiv, mindestens einmal im Monat zu einer Sitzung der slawischen Liga zu melden.
(4)Mitglied werden kann nur der Staat oder die Organisationen, der mindestens 1000 slawische Bürger oder deren Mitglieder mindestens 1% slawischer Herkunft sind.
(5)Staaten oder Organisationen die (4) nicht erfüllen können kein Mitglied werden.
(6)Alle Mitglieder müssen slawische Delegierte entsenden. Das entsenden von nicht

§3. Beobachtersitz
(1)Staaten oder Organisationen mit oder ohne slawischen Anteil können einen Beobachtersitz beantragen.
(2)Die Mehrheit der Mitglieder der slawischen Liga muss dem zustimmen.
(3)Beobachterstaaten oder Organisationen entsenden einen Beobachter der kein Stimmrecht und nur eingeschränktes Rederecht hat.

§4. Der Ligarat
(1)Der Ligarat setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten zusammen.
(2)Die Delegierten müssen dem Präsidenten der Liga eine Legitimationsurkunde zukommen lassen.
(3)Der Ligarat tagt generel geschlossen.
(4)Der Ligarat kann mit der 2/3 Mehrheit der Stimmen ein Mitglied suspendieren oder ausschließen.
(5)Der Ligarat wählt alle 5 Monate einen neuen Präsidenten und einen Vizepräsidenten aus seiner Mitte.
(6)Der Ligarat kann Beschlüsse und Resolutionen mit der absoluten Mehrheit der Stimmen erlassen.

§5. Beschlüsse und Resolutionen
(1)Durch den Ligarat erlassene Beschlüsse sind für alle Mitglieder rechtsgültig und bindent. Ein Verstoß dagegen kann zum Auschluss führen.
(2)Resolutionen werden von den einzelnen Mitgliedsstaaten angenommen und ratifiziert. Verstöße gegen Resolutionen können zum Auschluss führen.
(3)Der Präsident der Liga muss jeden Beschluss und jede Resolution abzeichnen. Er hat dabei kein Vetorecht.

§6. Aufgaben der slawischen Liga
(1)Als Dachorganisation aller slawischen Verbände und Vereinigungen, kann die slawische Liga im Rahmen der nationalen Bestimmungen der Mitglieder agieren.
(2)Der Ligarat kann Presseerklärungen über den Präsidenten veröffentlichen.
(3)Der Ligarat kann Sanktionen oder Embargos gegen Mitglieder, Vereine oder Verbände der slawischen Liga uns außerhalb aussprechen. Diese gelten als Beschluss.
(4)Die slawische Liga kann keine kriegerischen Akte gegen andere Staaten bechließen oder durchführen.
(5)Die slawische Liga kann keine nationalen Gesetze oder Bestimmungen verändern oder das Polizeirecht ausüben.


§7. Das Präsidium
(1)Der Präsident und der Vizepräsident der slawischen Liga bilden das Präsidium.
(2)Sie haben das Hausrecht innerhalb des Ligarates inne.
(3)Sie vertreten und repräsentieren die slawische Liga nach außen.
(4)Nur sie dürfen im Namen des Ligarates Presseerklärungen abgeben oder jemanden dazu legitimieren.
(5)Der Ligarat kann mit der 2/3 Mehrheit einen Präsidenten absetzen.

§8. Diplomatische Zusammenarbeit
(1) Alle Mitglieder beschließen im Rahmen der proslawischen Politik einen gemeinsamen Kurs für Innen und Außenpolitik zu beschließen.
(2)Es ist nicht gestattet, sich gegen die Mehrheit der Mitglieder oder die Stimme des Ligarates zu stellen.
(3)Gemeinsame außenpolitische oder internationale Projekte können durch die Liga geleitet werden.

§9. Verstöße
(1)Wer grob oder fahrlässig gegen den Gründungsvertrag verstößt, ist aus der Liga zu entfernen.
(2)Wer ein Mitglied der slawischen Liga militärisch oder durch sonstige Gewalt angreift oder sonstige Aktionen die das Mitglied negativ tangiert, ohne die Zustimmung des Ligarates, startet, muss gemäß des Vertrages durch die Versammlung ausgeschlossen werden.
(3)Alle weiteren Aktionen die die slawische Liga negativ Beinflussen könnten oder sollen oder die Verbreitung von Unwahrheiten über die slawische Liga kann zum Ausschluss führen.

§10. Schlussbestimmung
(1)Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald ihn zwei Staaten oder Organisationen unterzeichnet und ratifiziert haben.
(2)Dieser Vertrag ist für einen Staat gültig, bis dieser Staat aus der Liga austritt oder ausgeschlossen wird.
(3)Sollte die Liga kein Mitglied mehr haben, gilt sie als aufgelöst.
(4)Die Liga kann sich mit der 2/3 Mehrheit der Stimmen selbst auflösen

Stimmen sie mit

ja
nein
enthaltung

Dauer: 5 Tage oder erreichen der Mehrheit
#2
68x ja
#3
Angenommen

Wird aber erst zur Volksabstimmung gestellt wenn die Zarenwahl zuende ist.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste