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[1-3-01062011] Änderung des Strafgesetbuches - Einführung des Paragraphen über die Verleumdung von Kriegsverbrechen - Druckversion

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- Iwan Georgowitsch Malechski - 13.06.2011

Ganz davon abgesehen, dass Irkanien glücklicherweise nicht mehr existiert, die Schandtaten des dortigen Regimes, aber immer im Gedächtnis verbleiben werden, sollte jede Regierung auf dieser Welt genug Rückgrat haben im diplomatischen Gespräch eine dementsprechende Position zu verdeutlichen.
Eventuell kann man den Handlungsspielraum der Regierung noch insofern erweitern, dass die Beziehungen bei einer solchen Relativierung nicht automatisch abgebrochen werden, sondern die Regierung das ganze Instrumentarium des diplomatischen Verkehrs nutzen kann, Protestnoten, Einbestellung des Botschafters und im Extremfall eben Abbruch der diplomatischen Beziehungen bei wiederholen Vorkomnissen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 13.06.2011

Meine Damen und Herren, hier geht es erstmal nur um das Nationale und zwar in der Form der Änderung des StGB. Auf die Außenpolitik hat das keine direke Auswirkung.
Ich habe aber hinzugefügt, dass man künftig die Außenpolitik danach richten möchte.
Staaten müssen sich überlegen, ob sie für oder gegen den barabrischen Massenmord und den Einsatz von Atomwaffen gegen Zivilisten stehen.


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 20.06.2011

Können wir abstimmen?


- Iwan Georgowitsch Malechski - 20.06.2011

Ja


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 21.06.2011

Stimmen Sie der Änderung des StGB zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!



- Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 21.06.2011

Stimmen Sie der Änderung des StGB zu?

[48] Da
[_] Njet
[3] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!



- Andrej Louwowitsch Kronskij - 22.06.2011

Stimmen Sie der Änderung des StGB zu?

[100] Da
[_] Njet
[1] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder Erreichen der nötigen Mehrheit!


- Andrej Louwowitsch Kronskij - 27.06.2011

Die erforderliche Mehrheit wurde erreicht, der Antrag ist angenommen.