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UKAS No. 1022 - "Über die Erhebung von Einfuhrzöllen für Ware aus der Demokratischen Union"
#1

Ukas

"Über die Erhebung von Einfuhrzöllen für Ware aus der Demokratischen Union"


Mit dieser Ukas ergeht die Weisung, dass für Waren und Dienstleistungen aus der Demokratischen Union oder Waren die durch Dritte in der Androischen Föderation eingeführt werden, die in der Demokratischen Union hergestellt oder weiterverarbeitet wurden ein Einfuhrzoll in Höhe von 20 % des deklarierten Warenwertes erhoben wird.

Ferner ist jegliche Ware aus der Demokratischen Union bei den androischen Zollbehörden im Voraus zu deklarieren und der entstehende Zoll unmittelbar und in bar zu entrichten.

Diese Ukas hat bis zu ihrer Aufhebung durch eine andere Ukas bestand.

Koskow, Ministerstwo Finansow
09.09.2014
No. 1022
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