25.11.2013, 18:39
Mit Wirkung des heutigen Tages ergeht aufgrundlage des § 2 I GerO folgende
V E R O R D N U N G
Berufen zum Richter-Amte ist gemäß § 2 I GerO, bei dem zu erwarten ist, daß er gemäß § 7 Verf. nach Recht und Gesetz handeln wird.
Diese Befähigung wird erlangt durch den glaubhaften Nachweis einer intensiven Beschäftigung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften.
Einem glaubhaften Nachweis steht die bereits ausgeübte Tätigkeit in einem kontextbezogenen, rechtlichen eruf zum Beispiel als Richter oder Anwalt gleich.
Andro, den 7. April 2010
gez. Nikita reschnew
Ministerpräsident - Föderale Republik Andro
V E R O R D N U N G
Berufen zum Richter-Amte ist gemäß § 2 I GerO, bei dem zu erwarten ist, daß er gemäß § 7 Verf. nach Recht und Gesetz handeln wird.
Diese Befähigung wird erlangt durch den glaubhaften Nachweis einer intensiven Beschäftigung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften.
Einem glaubhaften Nachweis steht die bereits ausgeübte Tätigkeit in einem kontextbezogenen, rechtlichen eruf zum Beispiel als Richter oder Anwalt gleich.
Andro, den 7. April 2010
gez. Nikita reschnew
Ministerpräsident - Föderale Republik Andro
Ich würde gerne wissen, wie gut sie sich im Bereich der Rechtswissenschaften auskennen, besonders im Fall Andro sowie welche Erfahrungen sie mitbringen?