10.02.2011, 23:14
[brief_rgp]
Guten Herr Inneminister,
bezüglich Ihrer mir zugegangenen Anfrage werde ich Ihnen nun Ihre Fragen beantworten:
1. Übereinstimmung beider Parteiprogramme
Übereinstimmungen sind gegeben, aber auch Differenzen.
Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.
2. Voraussetzungen §3 PartG
I. Innenpolitik
Problematisch ist folgendes:
1. Die Allmacht der Richter und Parlamentarier ist einzuschränken.
in Verbindung mit
2. Weiterhin befürwortet die RDNP die Gründung einer Nationalen Einheitsfront aller bestehenden Parteien, die als Große Koalition die Regierung stellen.
Dies könnte ein Verstoß gegen §1 Verfassung darstellen ist aber erst bei Konkretisierung zu ahnden.
II. Sozialpolitik
Weist keine Problemaik auf.
III. Außenpolitik
Weist keine Problematik auf.
IV. Verteidigungspolitik
Weist keine Problematik auf.
V. Wirtschaftspolitik
Weist keine Problematik auf.
VI. Kulturpolitik
Problematisch ist folgendes:
"... der zum Wehrunterricht ausgebaut werden muss." in Verbindung mit §2,2 Verfassung. Allerdings sollte dies zunächst so genehmigt werden. Erst bei Konkretisierungen, die einen Verstoß gegen das friedliche Bürgerwirken darstellen, ist dagegen vorzugehen.
3. Verbot von Parteien
Hier gibt es auf den ersten Blick einen Widerspruch. Zum Einen wird in §3 II PartG von "Gesetze oder Verfassung" gesprochen und zum Anderen in §3 III PartG ausschließlich auf die Verfassungsfeindlichkeit abgestellt.
Allerdings kann die Nichtanerkennung und Achtung von Gesetzen ein Verstoß gegen das Rechtsstaatprinzip darstellen, §1 Verfassung.
Es ist hier eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, ob gegen eklatante Bereiche des Rechtsstaatsprinzip verstoßen wurde. Und vor allem ist bei einfachen Gesetzesverstößen die Schwere des Vergehens von Bedeutung.
Sowohl ein Gesetzesvergehen, als auch eine Missachtung im Parteiprogramm müssten schon eklatant sein und auch deutlich getragen werden.
Hochachtungsvoll,
[/brief_rgp]
Guten Herr Inneminister,
bezüglich Ihrer mir zugegangenen Anfrage werde ich Ihnen nun Ihre Fragen beantworten:
1. Übereinstimmung beider Parteiprogramme
Übereinstimmungen sind gegeben, aber auch Differenzen.
Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.
2. Voraussetzungen §3 PartG
I. Innenpolitik
Problematisch ist folgendes:
1. Die Allmacht der Richter und Parlamentarier ist einzuschränken.
in Verbindung mit
2. Weiterhin befürwortet die RDNP die Gründung einer Nationalen Einheitsfront aller bestehenden Parteien, die als Große Koalition die Regierung stellen.
Dies könnte ein Verstoß gegen §1 Verfassung darstellen ist aber erst bei Konkretisierung zu ahnden.
II. Sozialpolitik
Weist keine Problemaik auf.
III. Außenpolitik
Weist keine Problematik auf.
IV. Verteidigungspolitik
Weist keine Problematik auf.
V. Wirtschaftspolitik
Weist keine Problematik auf.
VI. Kulturpolitik
Problematisch ist folgendes:
"... der zum Wehrunterricht ausgebaut werden muss." in Verbindung mit §2,2 Verfassung. Allerdings sollte dies zunächst so genehmigt werden. Erst bei Konkretisierungen, die einen Verstoß gegen das friedliche Bürgerwirken darstellen, ist dagegen vorzugehen.
3. Verbot von Parteien
Hier gibt es auf den ersten Blick einen Widerspruch. Zum Einen wird in §3 II PartG von "Gesetze oder Verfassung" gesprochen und zum Anderen in §3 III PartG ausschließlich auf die Verfassungsfeindlichkeit abgestellt.
Allerdings kann die Nichtanerkennung und Achtung von Gesetzen ein Verstoß gegen das Rechtsstaatprinzip darstellen, §1 Verfassung.
Es ist hier eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, ob gegen eklatante Bereiche des Rechtsstaatsprinzip verstoßen wurde. Und vor allem ist bei einfachen Gesetzesverstößen die Schwere des Vergehens von Bedeutung.
Sowohl ein Gesetzesvergehen, als auch eine Missachtung im Parteiprogramm müssten schon eklatant sein und auch deutlich getragen werden.
Hochachtungsvoll,
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