16.01.2012, 17:32
Grundlagenvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am Tierpark
Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Ddie Föderale Republik Andro und die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
Paragraph 2 - otschaften
Die Unterzeichner beschließen den Austausch von otschaftern.
Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik.
Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Akivitäten gegen den anderen zu unterlassen.
Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer wirtschaftlichen eziehungen.
Paragraph 8 - Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit egründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung
Ddie Föderale Republik Andro und die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik Am Tierpark erkennen sich mit Ratifizierung dieses Grundlagenvertrages diplomatisch an.
Paragraph 2 - otschaften
Die Unterzeichner beschließen den Austausch von otschaftern.
Paragraph 3 - Neutralitätsverpflichtung
Die Unterzeichner verpflichten sich, gegenseitige kriegerische Aktionen zu unterlassen. Auch Einmischungen bei Konflikten mit Dritten sind zu unterlassen, außer es tangiert die eigene Außenpolitik.
Paragraph 4 - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Akivitäten gegen den anderen zu unterlassen.
Paragraph 5 - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.
Paragraph 6 Innenpolitik
Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Paragraph 7 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Vertragspartner fördern den Ausbau ihrer wirtschaftlichen eziehungen.
Paragraph 8 - Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nach einer 2 wöchigen Frist einseitig und mit egründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.