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Föderales Amtsblatt
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[doc]Das Föderales Sondergesetz über die Wahlen zum Präsidenten der Föderation und zur Staatsduma soll im §7 Absatz 1 so geändert werden, dass er fortan wie folgt lautet:

"(1) Bei der Wahl zum Präsidenten der Föderation ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erhält, die nicht auf Enthaltung lauten. Erreicht kein Bewerber diese Mehrheit, soll eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen erfolgen, wobei der Kandidat gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereint. Die Wahloptionen lauten auf die Namen der Kandidaten oder ihrer Ablehnung. Die Duma schlägt dem Volk Kandidaten für die Wahl zum Präsidenten vor, jeder Kandidat muss mindestens 2/5 der in der Duma abgegebenen Stimmen auf sich vereint haben. Die Vorschlagsliste der Duma ist abschließend."

[Bild: index.php?page=EntryImageShow&imageID=365] PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA

zamenitel (i.V.)


[Bild: e5828d7ac166f7c78fcc3ac04a8650e6.png]
Sergeij WitaljewitschMotaljow
Koskow, Kreml
25. Oktober 2020
unter dem Siegel des Präsidenten
[/doc]
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