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[Aussprache] Verfassungsänderung
#1
Ehrenwerte Abgeordnete,
Der neue Assozierungsvertrag mit dem Zarenreich Andro verpflichtet uns, eine neue Verfassung anzunehmen. Gemeinsam mit meinem Beraterstabe habe ich deswegen folgenden Entwurf zusammengestellt:

Zitat:I. Grundrechte

1) Jeder Bürger hat das Recht auf Leben.
2) Jeder Bürger hat das Recht auf Bildung.
3) Der Mensch ist in seiner Würde unantastbar.
4) Todesstrafe und Folter sind verboten.
5) Jeder Bürger ist gleichberechtigt, unabhängig seiner Herkunft und Hautfarbe.
6) Jeder Bürger hat das Recht auf freie Religionsausübung und Auslebung.
7) Es herscht Meinungs und Pressefreiheit.
8) Das Volk hat das Recht sich immer und an öffentlichen Orten zu versammeln.

II. Gebiete des Königreiches

1) Gebiete, in die das Königreich von Krolock unterteilt ist, sind folgende:
-Herzogtum Sila
-Grafschaft Sumasshedshijj
-Markgrafschaft Vodazamok
-Baronie Podcherkivanie
-Baronie Gora
a) Diese Gebiete werden als “Reichsgebiete” bezeichnet.
b) Die Reichsgebiete haben folgende Punkte einzuhalten:
-Einhaltung des Gesetze, der Weisungen und der Verfasung des Königreiches.
-Die Reichsgebiete dürfen eigene Verfassungen installieren und Weisungen sowie Gesetze herausgeben, die sich allerdings nicht mit Verfassung, Gesetzen und Weisungen des Königreiches von Krolock überschneiden dürfen. Der Verfassung muss der Regierende Monarch des Königreiches von Krolock zustimmen.
c) Jedem Reichsgebiet steht ein Monarch vor. Dieser wird durch den König des Königreiches von Krolock bestimmt.
2) Gebiete die direkt der krolockischen Krone unterstehen sind:
-Freigrafschaft Moran
-Vogtei Zialov
a) Diese Gebiete werden als “Kronländereien” bezeichnet. Sie umfassen niemals mehr als fünf mal fünf Kilometer Fläche.
b) Sie unterstehen direkt dem Hause Krolock.
d) Sie sind berechtigt eigene Gesetze anzufertigen, sowie selbstständige Verfasungen. Allerdings haben sie sich hierbei an die Verfassung des Königreiches zu halten.
3) Protektorate, die in gewisser Weise an das Königreich von Krolock gebunden sind, sind folgende:
-Mönchsrepublik von Prodovski
a) Diese Gebiete werden als “Reichsprotektorate” bezeichnet
b) Diese Gebiete dürfen sich eigene Verfassungen geben, der jedoch der Monarch des Königreiches zustimemen muss. Weiter müssen die wichtigsten Kompetenzen dem Königreich überantwortet werden.
4) Sämtliche Gebiete der Welt sind berechtigt dem Vereinigten Königreich von Krolock als Reichsgebiet oder Reichsprotektorat beizutreten.

III. Allgemeines

1) Die Hauptstadt des Königreiches von Krolock ist Prodovski. Sämtliche Institutionen des Königreiches haben dort Ihren Sitz.
2) Die Krolockische Sprache ist Amts- und Staatssprache.
3) Die im Königshaus erbliche Thronfolge wird durch das Königshaus in Form eines Hausgesetzes geordnet.
4) Das Königreich von Krolock ist eine konstitutionelle Monarchie.

IV. Der König

1) Der König ist das Oberhaupt des Staates und übt sein Recht an der Staatsgewalt in Gemässheit der Bestimmungen dieser Verfassung und der übrigen Gesetze aus.
2) Die Person des Königs untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich.
3) Der König vergiebt als einziger Lehen und Adelstitel.
4) Jedes Gesetz des Königreiches von Krolock ist ungültig ohne die Unterschrift des Königs.
5) Die Person des König ist berechtigt Weisungen und Dekrete zu erlassen. Diese dürfen Gesetze und Verfassung nicht überschneiden.
6) Der König ist berechtigt Gesetzen, die ihm im Nachhinein nicht zum Wohle des Volkes zu dienen scheinen, die Unterschrift per Weisung wieder zu entziehen.
7) Der König darf Gesetze, Weisungen und Verfassungen der Reichsgebiete ausser Kraft setzen.
8) Der König ernennt die Regierung und entlässt sie nach seinem ermessen.
9) Der König beruft das Haus der Herren ein und löst es wieder auf.
10) Der König beruft den Bundesrat ein und löst ihn wieder auf.
11) Der König ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
12) Der König verkündet von ihm Unterzeichnete Gesetze.
13) Der König ernennt das Königliche Gericht.
14) Der König ist nur Gott verpflichtet
15) Der König trägt folgenden Titel: “Seine Königliche Majestät, der König des Königreiches von Krolock” Weiter trägt er die Titel, die Seinem Hause zustehen.
16) Der König ernennt die Reichsrichter.
17) Der König ernennt die Regierung.
18) Sitzt auf dem Königstrohne eine Frau, so hat sie dieselben Rechte wie der König, hat jedoch den Titel: “Ihre Königliche Majestät, die Königin des Königreiches von Krolock”

V. Das Haus der Herren

1) Das Haus der Herren ist ein Parlament, dass je einen Vertreter der Reichsgebiete, der Kronländereien und der Protektorate des Königreiches beinhaltet. Dabei ist die Stimmverteilung folgendermassen:
-Herzogtum Sila: 3 Stimmen
-Markgrafschaft Vodazamok 2 Stimmen
-Grafschaft Sumasshedshijj: 2 Stimmen
-Baronie Podcherkivanie: 2 Stimmen
-Baronie Gora: 2 Stimmen
-Freigrafschaft Moran: 1 Stimme
-Vogtei Zialov: 1 Stimme
-Mönchsrepublik Prodovski: 1 Stimme
2) Das Haus der Herren gibt sich selbst eine Geschäftsordnung
3) Das Haus der Herren steht der vom Haus der Herren gewählte und vom König ernannte Ratspräsident vor.
4) Das Haus der Herren stimmt über Gesetzesänderungen ab. Diese werden mit einer einfachen Mehrheit angenommen.
5) Das Haus der Herren wird vom König einberufen und aufgelöst
6) Die Mitglieder des Hauses der Herren sind vor dem Gesetze Imun.
7) Das Haus der Herren dient als Kontrollinstitution und nicht als aktives Legislativorgan.

VI. Der Bundesrat

1) Der Bundesrat ist ein Parlament, dass das Volk des Königreiches vertritt.
2) Der Bundesrat wird alle zwei Monate vom Volk gewählt.
3) Der Bundesrat stimmt über Gesetze ab. Diese werden mit einfacher Mehrheit angenommen.
4) Der Bundesrat wird vom König einberufen und aufgelöst.

VII. Der Reichsgerichtshof

1) Der Reichsgerichtshof wird vom König ernannt und entlassen.
2) Der Reichsgerichtshof prüft Klagen von Staat und Volk und führt die Prozesse durch.
3) Der Reichsgerichtshof verteilt Strafen im Rahmen der Gesetze und der Verfassung. Niemand darf bestraft werden ohne Prozess.
4) Jeder Bürger hat das Recht sich vor Gericht zu verteidigen.
5) Jeder Bürger hat das Recht auf einen Anwalt, sofern er ihn entlohnen kann.
6) Jeder Bürger hat das Recht vor Gericht zu schweigen.
7) Jeder Verurteilte hat das Recht beim König um Gnade zu beten, die dieser Gewähren kann. Dies kann eine Ermilderung der Strafe oder sogar Freisprechung sein.
8) Die Reichsrichter sind vor dem Gesetze Imun.

VIII. Die Regierungsgeschäfte

1) Der Regierung steht der Bundeskanzler vor, der vom Bundesrat direkt alle zwei Monate gewählt wird. Dieser muss vom König ernannt werden. Der König kann die Erennung jedoch verweigern und jemand anderen ernennen.
2) Der Bundeskanzler bestimmt die Minister, die vom König ernannt werden müssen.
3) Die Regierung wird vom König ernannt, dieser kann die Ernennung verweigern. In diesem Falle werden neu Wahlen durchgeführt.
4) Der Bundeskanzler ist befugt Weisungen zu verfassen, die jedoch unter denen des Königs stehen und sich an Gesetz und Verfassung halten müssen.
5) Die Aufgaben und die Berechtigungen der Regierung werden vom König geregelt.
6) Das Volk besitze das Recht mit einer ¾ Mehrheit die Entlassung eines Ministers zu erzwingen.
7) Der Bundeskanzler ist vor dem Gesetze Imun.

IX. Gesetzegebung

1) Die Gesetzesgebung geschieht durch das vom Monarchen einberufenen Bundesrat. (Siehe Art. V)
2) Jedes Gesetz und Jeder Staatsvertrag hat erst durch die Unterschrift des Königs Gültigkeit.
3) Jedes Gesetz und jeder Staatsvertrag muss vom König verkündet werden.
4) Der König kann alle vergebenen Dekrete, Weisungen und Gesetze ausser Kraft setzen.

X. Das Militär

1) Das Militär
a) Das Militär teilt sich in Heer und Luftwaffe.
b) Der König ernennt die Generäle der Teilbereiche und ernennt eventuell einen Stellvertretenden Oberkomandierenden.
c) Der König entscheidet über die Mobilmachung.
d) Jeder Bürger zwischen 18 und 55 Jahren gilt als Reservist, wenn er nicht unter Krankheiten oder Behinderungen leidet.
e) Weiter unterhält das Königreich eine Berufsarmee. Jeder Bürger erhält jedoch eine Militärische Ausbildung.
2) Die Polizei
a) Die Polizei haltet sich an Gesetz, Verfassung und Weisungen.
b) Sie untersteht dem Innenministerium.
c) Weiteres regelt ein Gesetz.

XI. Der Adel

1) Der Adel teilt sich in:
König
Grossfürst
Herzog
Fürst
Markgraf
Graf
Baron
Ritter
2) Kein Titel ist zwingend mit Lehensvergabe verbunden.
3) Nur der König ist befugt Bürger zu adeln.
4) Es wird zusätzlich der Titel “Truchsess” vergeben. Der Inhaber führt die Regierungsgeschäfte, wenn der König verhindert ist. Der Truchsess ist nicht befugt Weisungen zu erlassen oder die Verfassung zu ändern. Ebensowenig darf er Gesetze oder Weisungen des Königs ausser Kraft setzen.

XII. Sonstiges

1) Die Verfassung kann nur mit Zustimmung des Königs geändert werden. Jeder Bürger kann einen Antrag dazu stellen.
2) Die Verfassung tritt mit der Verkündung und der Unterschrift des Königs in Kraft.
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#2
Die KPD wird diesem Vorschlag zustimmen.
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#3
Dann betrachte ich dies als angenommen und bestätigt.

*so* Ich weis nicht, Rommel spielst du den Schuckow noch?*so*
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