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Andro hat den Dialog gesucht. Mit der PK wie mit einzelnen Mitgliedern. Und wir haben nun auch eingeladen. Das wurde ebenso im Vorfeld angekündigt und jeder hat es gelesen. Wenn die PK Mitglieder nun aus minderen Gründen der Konferenz fernbleiben, haben wir unseren Teil erfüllt.
Zumal eine Einladung "im Auftrag, i.A." impliziert, dass der Präsident eingeladen hat.
Man kann reden oder man kann handeln. Wir handeln und laden ein bevor die PK sich weiter in Rage redet und am Ende Bomber über der Arktis kreisen.
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Anturien erwägt aufgrund der Umstände unter Berücksichtigung der Gesamtlage an der Konferenz teilzunehmen, vermutlich allerdings nur auf Regierungsebene vertreten.
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Eingeladen sind die Staaten bzw. Regierungen. Wir freuen uns über jeden Teilnehmer und sind nicht verbittert, wenn nicht ihre Staats- oder Regierungsoberhaupt erscheint, wenngleich wir uns darüber natürlich freuen würden.
Seperate Gespräche sind natürlich auch möglich, da man sich schon länger nicht mehr unterhalten hat.
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Wenn die PK-Mitglieder wie schon 2012 nicht zu einer Konferenz erscheinen, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Diplomatie scheitert. Wer sich dem Gespräch verweigert, trägt nicht zur Lösung der Probleme bei.
2010 sollte die Welt daraus gelernt haben, was eine mangelnde Kommunikation bedeutet. Wir haben uns an die PK, wie einzelne PK Staaten gewandt, und schon dort sind wir auf recht taube Ohren gestoßen.
Diese Konferenz könnte der letzte diplomatische Versuch sein, die Lage zu beruhigen.
Wer meint, dies se i ein Schachzug oder Andro sonne sich im Glanz seiner Gastgeberschaft, der irrt oder sitzt auf einem hohen Ross.
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Aus diesem Grunde hat sich Anturien auch entschlossen an der Konferenz, vertreten durch eine Sonderbeauftragte, teilzunehmen.
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Die Föderale Republik Andro teilt die Rechtsauffassung der Adelsrepublik Anturien insofern, als das Internationale Hochkommissariat für die Polargebiete über keine eigene Rechtsfähigkeit verfügt und demzufolge auch nicht über die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit Drittstaaten verfügt.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass eine solche Kompetenz in der Polarkonvention zunächst nicht expressis verbis geregelt wird oder auf andere Weise konkludent Bezug genommen oder vorausgesetzt wird. Zum anderen spricht der Wortlaut des 1. Zusatzprotokolls selbiger Konvention dagegen. Dieser verleiht dem Internationalen Hochkommissariat ausdrücklich eine begrenzte Kompetenz zum Abschluss eines Gebäudevertrages mit dem Königreich Albernia. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass das Internationale Hochkommissariat gerade nicht über eine allgemeine Vertragsschlusskompetenz verfügt, andernfalls wäre eine Regelung wie sie im 1. Zusatzprotokoll der Konvention getroffen wurde überflüssig.
Zuletzt ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Polarkonvention, insbesondere den Verhandlungen, welchen die Föderale Republik Andro einst beiwohnte keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gründung einer supranationalen Organisation mit entsprechenden Vertragsschlusskompetenzen intendiert war. Vielmehr ist stets von einer intergouvermentalen Organisation auszugehen, welches auch von anderen Mitgliedsstaaten der Polarkonvention, wie zum Beispiel der Adelsrepublik Anturien so gesehen wird.
Aus dem Vorgenannten ergibt sich daher, dass das Internationale Hochkommissariat nicht zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit Drittstaaten, wie der Föderalen Republik Andro berechtigt ist und folglich solche "Verträge" als völkerrechtliches Nullum anzusehen sind.
Soviel zu den rechtlichen Ausführungen, welche unter Federführung von Gospodin Fornikow, Präsident des Föderationsgerichtshof und ausgewiesener Experte im Öffentlichen Recht, insbesondere im Völkerrecht und Professor an der Universität Korgowska zu Sumgait, erstellt worden sind.
Aus dieser rechtlichen Expertise folgt für die Föderale Republik Andro daher zwingend, dass das Internationale Hochkommissariat nicht Vertragspartei eines wie auch immer gearteten völkerrechtlichen Vertrages sein kann. Aufgrunddessen wird die Föderale Republik Andro auch keinen völkerrechtlichen Vertrag mit dem Internationalen Hochkommissariat abschließen.