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Die Klage wurde abgewiesen. Bitte nutzen die den gesetzlichen Rechtsweg
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Was soll daran Ungesetzlich sein????
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Beleidung ist sehr wohl Zivilklage. Und das andere muss ich hier machen, da der Staatsanwalt angelkagt ist und die Klage deshalb ablehnen würde.
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Aus der RStPO :
§2 Die Reichsanwaltschaft
(1) Die Reichsanwaltschaft erhebt in einem Strafverfahren, in Vertretung des Reiches Anklage gegen eine natürliche Person, die gegen Tatbestände und rechtliche Inhalte im Strafgesetz und den mit dem Strafgesetz verbindbaren und verbundenen Gesetzen verstoßen hat, die Reichsanwaltschaft aber zumindest Anhaltspunkte (Beweise, Indizien) für eine Anklage vor dem Reichsgericht hat.
(2) Über die Zulässigkeit der Klage der Reichsanwaltschaft entscheidet das Gericht.
(3) Die Entscheidung über die Zulässigkeit wird durch einen Beschluß des Gerichtes im Strafverfahren getroffen. Näheres zum Beschluß im Laufe dieses Gesetzes.
Aus dem SGB:
§ 27 - Beleidigung
Die Beleidigung einer Person, einer Sache oder einer religiösen oder weltlichen Anschauung wird mit Geldstrafe bestraft.
Aus der Zivilprozessordnung:
(2) Gegenstände in einem Zivilverfahren können sein:
1. Das Grundstücksrecht
2. Das Mietrecht
3. Das Erbrecht
4. Das Steuer und Finanzrecht
5. Familienrecht
6. Arbeitsrecht
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Da ihre Klage unter die Strafsache fällt, müssen sie dies der Staatsanwaltschaft schildern.
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Die Staatsanwaltschaft reicht hiermit Klage gegen Herrn Lev Gourwitch ein. Hauptanklagepunkte sind Beleidigung und Verleumdnung des Herrn Ignaf Ignafowitch.
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nimmt die Klage zur Kenntnis und überprüft die Voraussetzungen.