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Die Klage wurde korrekt eingereicht, aber für das Protokoll ist es unerlässlich, dass die Klage auch hier verlesen wird vom Kläger.
Des weiteren wurde eine Stunde vor Ablauf der 24 Stunden der Beschluss gefällt. Ich sehe nicht, wo sich die eine Stunde bemerkbar gemacht hätte, wenn der Kläger erst nach 18 Uhr auf den Beschluss reagiert.
Ich biete an, den Beschluss zurückzunehmen, wenn der Beklagte dem zustimmt. Ansonsten ist das Verfahren neu anzustreben. Herr Konskij?
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???
Die Frist war bis 7.2. gesetzt. Mein letzter Post ist vom 7.2. 18:30 Uhr (Forenzeit) und damit innerhalb der Frist, denn der 7.2. geht normalerweise bis 23:59:59 Uhr.
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Ich habe 24 Stunden gewartet. Es ist nicht festgelegt, dass man bis 23:59 Uhr warten muss. Das liegt im Ermessen des Gerichts. Vor allem wenn man bedenkt, dass wir schon lange genug davor gewartet haben. Es sollte gerade in Ihrem Interesse sein, dass Verhandlungen zügig voran gehen.
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Es war aber von keiner 24-Stunden-Frist die Rede, sondern davon daß die Frist bis zum 7.2. läuft. Der 7.2. endet IMMER erst ab 24 Uhr. Sollen wir hier jetzt weiterdiskutieren oder wann können wir mit einer Entscheidung rechnen ?
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Was ein Chaos. Wieso eigentlich ein Verfahren? Ein Anhörung mit Bechluss wäre leichter.
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Ich kann nur sagen, dass ich es ohnehin ändern würde.
Aber der Ministerpräsident will, dass es auch künftig durch ein Gerichtsurteil gesichert ist, dass niemand danach das ändert.
Es ist sowieso wider die Verfassung, von daher.
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*so* Sorry, war krank! *so*
Gut. Herr Ministerpräsident, wir sind uns hier nicht einig, was die Fristen angeht. Aber ich will Ihnen gerne entgegen kommen, vor allem, weil der Beklagte dies aus so wünscht.
Die Klage ist bekannt, Herr Kronskij, möchten Sie noch etwas hinzufügen, bevor ich mich zur Beratung zurückziehe?
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Dann zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.