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Assoziierten-Konferenz
#51
Ich ebenfalls nicht.
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#52
Vertrag über die politische und geographische Assimilation der Assoziierten Staaten Almachistan, Mavettä, Veriania

§ 1 Sinn & Zweck
Dieser Vertrag regelt die Aufnahme der bisherigen assoziierten Staaten Almachistan, Maavettä und Veriania zur Föderalen Republik Andro.

§ 2 Auflösung der Assoziierungsabkommen
(1) Der Teilautonomisierungsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und der Republik Maavettä und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(2) Der Beitrittsvertrag des Königreichs Kleinpuranow-Almachistan zum Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(3) Der Assoziationsvertrag zwischen der Souveränen Baronie Bleichoborg und dem Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.

§ 3 Eingliederung in das Territorium der Republik
(1) Die vormals teilautonome Republik Maavettä wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht als Bestandteil des Land Mostovskaja auf.
(2) Das Königreich Kleinpuranow-Almachistan wird politisch und geographisch Teil des Staatsgebiet der Föderalen Republik Andro und bildet mit der Provinz Jugo-Vostochnaja den souveränen, föderalen Gliedstaat Khanat Groß-Almachistan.
(3) Das Zarentum Veriania wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht in dem Königreich Korgowska auf. Das ehemalige Zarengeschlecht Godunow übernimmt die Königswürde im Königreich Korgowska. Der König Korgowskas trägt daneben den Titel "Korgowsischer Zar".

§ 4 Änderungen der Verfassung
Die Präambel der Verfassung der Föderalen Republik Andro wird wiefolgt geändert:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Ländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Viltuvija und Groß-Almachistan diese Verfassung gegeben.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von den Vertretern der Republik Mavettä, dem Königreich Kleinpuranow-Almachistan und dem Zarentum Veriania, sowie den Vertretern der Föderalen Republik Andro unterzeichnet sowie durch das ganze Volk Andros mit 3/4 der Stimmen angenommen wurde.


Andro, den 28. Januar 2010


_________________________________________________
für die Republik Mavettä


_________________________________________________
für das Königreich Kleinpuranow-Almachistan


_________________________________________________
für das Zarentum Veriania


_________________________________________________
für die Föderale Republik Andro
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#53
Vertrag über die politische und geographische Assimilation der Assoziierten Staaten Almachistan, Mavettä, Veriania

§ 1 Sinn & Zweck
Dieser Vertrag regelt die Aufnahme der bisherigen assoziierten Staaten Almachistan, Maavettä und Veriania zur Föderalen Republik Andro.

§ 2 Auflösung der Assoziierungsabkommen
(1) Der Teilautonomisierungsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und der Republik Maavettä und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(2) Der Beitrittsvertrag des Königreichs Kleinpuranow-Almachistan zum Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(3) Der Assoziationsvertrag zwischen der Souveränen Baronie Bleichoborg und dem Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.

§ 3 Eingliederung in das Territorium der Republik
(1) Die vormals teilautonome Republik Maavettä wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht als Bestandteil des Land Mostovskaja auf.
(2) Das Königreich Kleinpuranow-Almachistan wird politisch und geographisch Teil des Staatsgebiet der Föderalen Republik Andro und bildet mit der Provinz Jugo-Vostochnaja den souveränen, föderalen Gliedstaat Khanat Groß-Almachistan.
(3) Das Zarentum Veriania wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht in dem Königreich Korgowska auf. Das ehemalige Zarengeschlecht Godunow übernimmt die Königswürde im Königreich Korgowska. Der König Korgowskas trägt daneben den Titel "Korgowsischer Zar".

§ 4 Änderungen der Verfassung
Die Präambel der Verfassung der Föderalen Republik Andro wird wiefolgt geändert:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Ländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Viltuvija und Groß-Almachistan diese Verfassung gegeben.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von den Vertretern der Republik Mavettä, dem Königreich Kleinpuranow-Almachistan und dem Zarentum Veriania, sowie den Vertretern der Föderalen Republik Andro unterzeichnet sowie durch das ganze Volk Andros mit 3/4 der Stimmen angenommen wurde.


Andro, den 28. Januar 2010


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für die Republik Mavettä


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für das Königreich Kleinpuranow-Almachistan


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
_________________________________________________
für das Zarentum Veriania


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für die Föderale Republik Andro
Unterzeichnet zuerst.
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#54
Ich möchte durchaus nicht kleinkariert sein aber das Königreich Kleinpuranow- Almachistan ist im Khanat Großalamchistan aufgegangen und bildet heute nur noch einen Teil des Großkhanats.
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#55
Dann wäre das heutige Groß-Khanat der Rechtsnachfolger des Königreichs. Sowie die Republik Rechtsnachfolger des Zarenreichs ist.
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#56
Vertrag über die politische und geographische Assimilation der Assoziierten Staaten Almachistan, Mavettä, Veriania

§ 1 Sinn & Zweck
Dieser Vertrag regelt die Aufnahme der bisherigen assoziierten Staaten Almachistan, Maavettä und Veriania zur Föderalen Republik Andro.

§ 2 Auflösung der Assoziierungsabkommen
(1) Der Teilautonomisierungsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und der Republik Maavettä und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(2) Der Beitrittsvertrag des Königreichs Kleinpuranow-Almachistan zum Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(3) Der Assoziationsvertrag zwischen der Souveränen Baronie Bleichoborg und dem Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.

§ 3 Eingliederung in das Territorium der Republik
(1) Die vormals teilautonome Republik Maavettä wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht als Bestandteil des Land Mostovskaja auf.
(2) Das Königreich Kleinpuranow-Almachistan wird politisch und geographisch Teil des Staatsgebiet der Föderalen Republik Andro und bildet mit der Provinz Jugo-Vostochnaja den souveränen, föderalen Gliedstaat Khanat Groß-Almachistan.
(3) Das Zarentum Veriania wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht in dem Königreich Korgowska auf. Das ehemalige Zarengeschlecht Godunow übernimmt die Königswürde im Königreich Korgowska. Der König Korgowskas trägt daneben den Titel "Korgowsischer Zar".

§ 4 Änderungen der Verfassung
Die Präambel der Verfassung der Föderalen Republik Andro wird wiefolgt geändert:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Ländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Viltuvija und Groß-Almachistan diese Verfassung gegeben.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von den Vertretern der Republik Mavettä, dem Königreich Kleinpuranow-Almachistan und dem Zarentum Veriania, sowie den Vertretern der Föderalen Republik Andro unterzeichnet sowie durch das ganze Volk Andros mit 3/4 der Stimmen angenommen wurde.


Andro, den 28. Januar 2010

Kaija Räikkönen
_________________________________________________
für die Republik Mavettä


_________________________________________________
für das Königreich Kleinpuranow-Almachistan


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
_________________________________________________
für das Zarentum Veriania


_________________________________________________
für die Föderale Republik Andro


Ich hoffe wir können unsere kulturelle Autonomie durch ein eigenes Gouvernement in Mostowskaja erhalten.
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#57
Zitat:Original von Kaija Räikkönen
Vertrag über die politische und geographische Assimilation der Assoziierten Staaten Almachistan, Mavettä, Veriania

§ 1 Sinn & Zweck
Dieser Vertrag regelt die Aufnahme der bisherigen assoziierten Staaten Almachistan, Maavettä und Veriania zur Föderalen Republik Andro.

§ 2 Auflösung der Assoziierungsabkommen
(1) Der Teilautonomisierungsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und der Republik Maavettä und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(2) Der Beitrittsvertrag des Königreichs Kleinpuranow-Almachistan zum Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(3) Der Assoziationsvertrag zwischen der Souveränen Baronie Bleichoborg und dem Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.

§ 3 Eingliederung in das Territorium der Republik
(1) Die vormals teilautonome Republik Maavettä wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht als Bestandteil des Land Mostovskaja auf.
(2) Das Königreich Kleinpuranow-Almachistan wird politisch und geographisch Teil des Staatsgebiet der Föderalen Republik Andro und bildet mit der Provinz Jugo-Vostochnaja den souveränen, föderalen Gliedstaat Khanat Groß-Almachistan.
(3) Das Zarentum Veriania wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht in dem Königreich Korgowska auf. Das ehemalige Zarengeschlecht Godunow übernimmt die Königswürde im Königreich Korgowska. Der König Korgowskas trägt daneben den Titel "Korgowsischer Zar".

§ 4 Änderungen der Verfassung
Die Präambel der Verfassung der Föderalen Republik Andro wird wiefolgt geändert:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Ländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Viltuvija und Groß-Almachistan diese Verfassung gegeben.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von den Vertretern der Republik Mavettä, dem Königreich Kleinpuranow-Almachistan und dem Zarentum Veriania, sowie den Vertretern der Föderalen Republik Andro unterzeichnet sowie durch das ganze Volk Andros mit 3/4 der Stimmen angenommen wurde.


Andro, den 28. Januar 2010

Kaija Räikkönen
_________________________________________________
für die Republik Mavettä


Dymko XXIII. Khan_____________________________________________
für das Königreich Kleinpuranow-Almachistan


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
_________________________________________________
für das Zarentum Veriania


_________________________________________________
für die Föderale Republik Andro


Ich hoffe wir können unsere kulturelle Autonomie durch ein eigenes Gouvernement in Mostowskaja erhalten.
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#58
Vertrag über die politische und geographische Assimilation der Assoziierten Staaten Almachistan, Mavettä, Veriania

§ 1 Sinn & Zweck
Dieser Vertrag regelt die Aufnahme der bisherigen assoziierten Staaten Almachistan, Maavettä und Veriania zur Föderalen Republik Andro.

§ 2 Auflösung der Assoziierungsabkommen
(1) Der Teilautonomisierungsvertrag zwischen dem Zarenreich Andro und der Republik Maavettä und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(2) Der Beitrittsvertrag des Königreichs Kleinpuranow-Almachistan zum Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.
(3) Der Assoziationsvertrag zwischen der Souveränen Baronie Bleichoborg und dem Zarenreich Andro und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse werden aufgehoben.

§ 3 Eingliederung in das Territorium der Republik
(1) Die vormals teilautonome Republik Maavettä wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht als Bestandteil des Land Mostovskaja auf.
(2) Das Königreich Kleinpuranow-Almachistan wird politisch und geographisch Teil des Staatsgebiet der Föderalen Republik Andro und bildet mit der Provinz Jugo-Vostochnaja den souveränen, föderalen Gliedstaat Khanat Groß-Almachistan.
(3) Das Zarentum Veriania wird politisch und geographisch Teil des Territoriums der Föderalen Republik Andro und geht in dem Königreich Korgowska auf. Das ehemalige Zarengeschlecht Godunow übernimmt die Königswürde im Königreich Korgowska. Der König Korgowskas trägt daneben den Titel "Korgowsischer Zar".

§ 4 Änderungen der Verfassung
Die Präambel der Verfassung der Föderalen Republik Andro wird wiefolgt geändert:
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Ländern Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Viltuvija und Groß-Almachistan diese Verfassung gegeben.

§ 5 In-Kraft-Treten
Dieser Vertrag tritt in Kraft, nachdem er von den Vertretern der Republik Mavettä, dem Königreich Kleinpuranow-Almachistan und dem Zarentum Veriania, sowie den Vertretern der Föderalen Republik Andro unterzeichnet sowie durch das ganze Volk Andros mit 3/4 der Stimmen angenommen wurde.


Andro, den 28. Januar 2010

Kaija Räikkönen
_________________________________________________
für die Republik Mavettä

Dymko XXIII. Khan
_____________________________________________
für das Königreich Kleinpuranow-Almachistan


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
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[Bild: siegel_miprae.jpg]
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