24.03.2014, 23:58
Zitat:Derzeit findet durch das Finanzministerium eine Unternehmensprüfung hinsichtlich der Einhaltung des Wirtschaftsgesetzes i.e.S. §4 Abs. 1 ff. WiG und des Steuergesetzes i.e.S. §4f SteuG statt. Eventuelle Versäumnisse der Unternehmen sind mit einer Frist zum 23. März 2014 straffrei im Finanzministerium schriftlich anzuzeigen.Vielleicht war es in der Tat etwas missverständlich ausgedrückt, dass die Firmen sich melden sollten. Ein Anschreiben mit genaueren Instruktionen wird in den nächsten Tagen folgen.
"Bürokratie!" geisterte es durch Anastasijas Kopf. Gut, werden die Herren Unternehmer vom Staate eben nochmals genau mit der Nase auf die entsprechenden Pflichten hingewiesen, die eigentlich einem Unternehmensgründer hinlänglich bekannt sein sollten. Nun gut - verschob sich ihr Plan zum Vorantreiben der Großprojekte eben etwas. Irgendwie hatte Anastasija eigentlich etwas von mehr "Eile" im Kopf gehabt. Mit einem leichten Kopfschütteln tat sie den Gedanken jedoch sofort wieder ab. Manchmal gingen die Pferde vielleicht doch etwas zu schnell mit ihr durch.