10.10.2013, 23:15
Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass diese Klausel bewusst vage gehalten ist um keinen Bündnisautomatismus auszulösen. Selbst wenn der Fall des § 2 Abs. 1 eintreten würde, läge die Entscheidung über das Ob und das Wie einer Hilfeleistung allein in Koskow und bei der jeweiligen Regierung.Dieser Vertrag verpflichtet Andro nicht einseitig. Alle Verpflichtungen gelten für beide Seiten. Daher wird auch die androische Position im internationalen Verkehr durch diesen Vertrag nicht beeinträchtigt oder schlechtergestellt.