13.09.2013, 15:58
Uka über die Erhöhung der Bezüge von Bediensteten der Polizei
§ 1 Hiermit werden die Bezüge aller Bediensteten im föderalen Polizeidienst mit Wirkung ab dem 1. Oktjabr 2013 um 10 von Hundert erhöht.
§ 2 Die Bezüge der Bediensteten im föderalen Polizeidienst werden automatisch an die Inflationsrate angepasst.
§ 3 Diese Uka tritt mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Koskow, den 13.09.2013
A. R. Matwenow
§ 1 Hiermit werden die Bezüge aller Bediensteten im föderalen Polizeidienst mit Wirkung ab dem 1. Oktjabr 2013 um 10 von Hundert erhöht.
§ 2 Die Bezüge der Bediensteten im föderalen Polizeidienst werden automatisch an die Inflationsrate angepasst.
§ 3 Diese Uka tritt mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Koskow, den 13.09.2013
A. R. Matwenow