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Mitteilungen und Berichte an den Präsidenten
Wurde durch die Volksabstimmung angenommen.

Gesetz zur Änderung der Verfassung

Dieses Gesetz hat die Aufgabe, im Rahmen einer Volksabstimmung, die Verfassung der Föderalen Republik Andro wie folgt zu ändern:


§1. Paragraph 5 wird wie folgt ergänzt.

Die Republik hat nur in jenen Bereichen das Recht zur Gesetzgebung, welche ihr durch diese Verfassung ausdrücklich eingeräumt worden ist. In allen anderen Bereichen hat die Republik das Recht zur Gesetzgebung, sofern und soweit die Provinzen nicht von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch gemacht haben. Machen die Provinzen von ihrem Recht der Gesetzgebung Gebrauch, so tritt das entsprechende Gesetz der Republik für jene Provinz außer Kraft

Artikel 5a wird wie folgt geändert:

§ 5a) Von dem Föderationsrat
Die Regierungen der Provinzen sind im Föderationsrat vertreten. Jede Provinzregierung entsendet einen Vertreter, welcher Rede- und Stimmrecht zu allen im Föderationsrat tagenden Angelegenheiten hat. Das Nähere regeln Provinzgesetze. Die Vertreter der Provinzen im Föderationsrat dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete in der Duma tätig sein. Die Vertreter im Föderationsrat können für Äußerungen, die sie vor dem Rat oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Provinzvertreter getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verteilung des Stimmrechts im Föderationsrat ergibt sich wie folgt:
Mostowskaja - 20 Stimmen
Korgowska - 12 Stimmen
Wiltuwija - 8 Stimmen
Ribir - 6 Stimmen
Almachistan - 5 Stimmen
Autonomes Gebiet Krolock - 1 Stimme

Die Stimmen pro Provinz müssen einheitlich abgegeben werden.

Der Föderationsrat hat die folgenden Kompetenzen:
a) Initiativ- und Antragrecht vor der Duma;
b) ein einmaliges aufschiebendes Vetorecht gegenüber Beschlüsse der Duma. Das Veto ist binnen zweier Woche nach Verabschiedung des Beschlusses der Duma, durch den Föderationsrat gegenüber der Duma, zu erheben. Der Beschluss der Duma muss sodann erneut in einer gemeinsamen Sitzung von Duma und Föderationsrat verhandelt werden. Die Duma kann das Veto des Föderationsrates mit der gleichen Stimmmehrheit zurückweisen wie es zustande kam, wobei der Beschluss der Duma dann zu Stande kommt. Weist die Duma das Veto nicht mit der erforderlichen Mehrheit zurück, so ist der Beschluss nicht zu Stande gekommen.
c) Den Vorsitz des Föderationsrates übernimmt ein, alle vier Monate in alphabetischer Reihenfolge wechselnder, Ratspräsident. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Föderationsrates.

§2. Artikel 6 wird wie folgt ergänzt:

§ 6) Von den Präsidenten der Republik und dem Ministerrat

Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik. Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte; er hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk, den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz. Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk, mit absoluter Stimmenmehrheit, gewählt. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt und entlassen. Bei der Ernennung sind sie vom Präsidenten auf die Verfassung zu vereidigen. Der Präsident, wie die Minister, verfügen über Immunität und Indemnität. Diese können jedoch bei einem schweren Amtsvergehen durch 2/3 Mehrheit der Duma und des Föderationsrates aufgehoben werden.
Der Präsident kann nach der Aufhebung der Immunität allein durch den Föderationsgerichtshof, im Falle des Landes- oder Hochverrats sowie Amtsmissbrauchs, angeklagt werden. Der Föderationsgerichtshof erklärt den Präsidenten seines Amtes für verlustig, wenn dieser sich einer schwerwiegenden Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat. Erklärt der Föderationsgerichtshof einen Präsidenten seines Amtes für verlustig, so sind binnen eines Monates Neuwahlen zum Amt des Präsidenten durchzuführen.
Der Präsident der Republik kann kein Mitglied der Duma oder des Föderationsrates sein.

§3. Artikel 7 wird wie folgt ergänzt:

§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges oberstes Gericht für ganz Andro, welches die Bezeichnung '' Föderationsgerichtshof '' trägt. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, dem Föderationsgerichtshof anzurufen. Die Richter entscheiden frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes.
Dem Föderationsgerichtshof stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch die Duma und einer durch den Föderationsrat, für zwölf Monate, bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.

§4. Artikel 8 wird wie folgt ergänzt:

§ 8..) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mehr als die Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.

§5. Artikel 9 wird wie folgt ergänzt:

§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das androische Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie der Föderalen Republik Andro dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie durch das androische Volk angenommen wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in dieser Verfassung beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.

§6. Schlussbestimmung
Dieses Verfassungsänderungsgesetz tritt mit der Annahme durch die androische Bevölkerung in Kraft.
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[Kein Betreff] - von Benno Ignaszewski - 01.06.2010, 20:14
[Kein Betreff] - von Janislaw Pietarow - 17.08.2010, 17:14
[Kein Betreff] - von Janislaw Pietarow - 30.09.2010, 13:49
[Kein Betreff] - von Janislaw Pietarow - 22.10.2010, 19:04
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 27.10.2010, 15:17
[Kein Betreff] - von Janislaw Pietarow - 27.10.2010, 17:01
[Kein Betreff] - von Janislaw Pietarow - 03.11.2010, 17:13
[Kein Betreff] - von Nara Timurewna Otana - 18.08.2011, 22:00
[Kein Betreff] - von Nara Timurewna Otana - 18.08.2011, 22:10
[Kein Betreff] - von Nara Timurewna Otana - 16.09.2011, 22:49
[Kein Betreff] - von Lukas Landerberg - 04.07.2012, 14:04
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[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 02.12.2013, 19:50
[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 17.07.2014, 17:22
[Kein Betreff] - von Marija Sergejewna Romanowa - 04.09.2014, 08:46
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[Kein Betreff] - von Vanessa Werfel - 07.10.2014, 23:29
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[Kein Betreff] - von Nikolai Nikititsch Demidow - 09.11.2014, 00:18
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[Kein Betreff] - von Nikolaj IV. - 29.10.2016, 10:48
[Kein Betreff] - von Wladimir L. Chrutschow - 08.10.2017, 07:19

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