17.07.2013, 22:30
Uka über die Staatstrauer anläßlich des Todes des Kaisers von Chinopien
Präambel
Diese außerordentliche Uka dient der Ehrung des verstorbenen Kaisers von Chinopien
Artikel 1: Tag der Staatstrauer
§1 Zur Ehrung der Leistungen des Kaisers von Chinopien um die Föderale Republik Andro wird anläßlich seines Todes eine eintägige Staatstrauer in der Föderalen Republik Andro angeordnet.
§2 Die Staatstrauer anläßlich des Todes des Kaisers von Chinopien ist für den 18. Juli 2013 angesetzt.
§3 Um 12 Uhr Mittag soll die ganze Föderale Republik für 3 Minuten still stehen.
Artikel 2: Ausdruck der Staatstrauer
§1 Für die Dauer des 18. Juli 2013 wird die Flagge der Föderalen Republik Andro an allen öffentlichen Gebäuden auf Halbmast gesetzt.
§2 Flaggen, die nicht auf Halbmast gesetzt werden können, und Flaggen an Fahrzeugen sind mit schwarzen Trauerflor zu versehen.
§3 Um 12 Uhr Mittag haben alle Fahrzeuge stillzustehen, ein jeder Bürger soll stehen bleiben und für drei Minuten soll es still werden.
§4 Signal für den Beginn der Schweigeminuten wird volles Geläut aller Kirchen auf dem Gebiet der Föederalen Republik Andro sein. Das Geläut darf eine Minute nicht übersteigen.
§5 Beendet werden die Schweigeminuten erneut mit vollem Geläut aller Kirchen auf dem Gebiet der Föederalen Republik Andro sein.
Artikel 3: Schlussbestimmungen:
Die Uka tritt mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
Koskow, den 17.07.2013
Präambel
Diese außerordentliche Uka dient der Ehrung des verstorbenen Kaisers von Chinopien
Artikel 1: Tag der Staatstrauer
§1 Zur Ehrung der Leistungen des Kaisers von Chinopien um die Föderale Republik Andro wird anläßlich seines Todes eine eintägige Staatstrauer in der Föderalen Republik Andro angeordnet.
§2 Die Staatstrauer anläßlich des Todes des Kaisers von Chinopien ist für den 18. Juli 2013 angesetzt.
§3 Um 12 Uhr Mittag soll die ganze Föderale Republik für 3 Minuten still stehen.
Artikel 2: Ausdruck der Staatstrauer
§1 Für die Dauer des 18. Juli 2013 wird die Flagge der Föderalen Republik Andro an allen öffentlichen Gebäuden auf Halbmast gesetzt.
§2 Flaggen, die nicht auf Halbmast gesetzt werden können, und Flaggen an Fahrzeugen sind mit schwarzen Trauerflor zu versehen.
§3 Um 12 Uhr Mittag haben alle Fahrzeuge stillzustehen, ein jeder Bürger soll stehen bleiben und für drei Minuten soll es still werden.
§4 Signal für den Beginn der Schweigeminuten wird volles Geläut aller Kirchen auf dem Gebiet der Föederalen Republik Andro sein. Das Geläut darf eine Minute nicht übersteigen.
§5 Beendet werden die Schweigeminuten erneut mit vollem Geläut aller Kirchen auf dem Gebiet der Föederalen Republik Andro sein.
Artikel 3: Schlussbestimmungen:
Die Uka tritt mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
Koskow, den 17.07.2013