03.12.2012, 23:25
Euer Ehren, wasch Welichestwo,
es gibt bereits das föderale Notstandsgesetz, welches entsprechende Regelungen trifft. Und nach der Verfassung bricht Republikrecht Provinzialrecht.
es gibt bereits das föderale Notstandsgesetz, welches entsprechende Regelungen trifft. Und nach der Verfassung bricht Republikrecht Provinzialrecht.