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[TOP 28] Möglichkeiten von Abschlüssen von völkerrechtlichen Verträgen durch die ARS
#15
Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht.
Die ARS verhandelt nach dem Entwurf des ehrenwerten Generalsekretärs Verträge und diese können erst nach Ratifikation durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Passt also einem Mitgliedsstaat ein ausgehandelter Vertrag nicht kann er sowohl im Ständigen Ausschuss dagegen stimmen, als auch sollte er den Ständigen Ausschuss passiert haben die Ratifikation verweigern. Ich sehe hier keinerlei Aufgabe irgendeiner Souveränität oder Entmachtung einer Staatsregierung bzw. Parlamentes. Die Ratifikation läuft ja weiter nach den Regeln des Landes.
Das einzige Problem wäre dann also symbolischer Natur, falls man den Schritt zur weiteren Zusammenarbeit nicht gehen möchte, aber nicht in weiteren Fragen. Weder muss ein Land einem Vertrag zustimmen, noch ist es daran gehindert selber Verträge abzuschliessen und es kann jederzeit wieder austreten.
Es ist kein Entwurf der irgendeinem Staat wirklich weh tun sollte.
Das Kerajaan selber hat daher keine Einwände. Würde es in irgendeiner Weise die Souveränität meines Landes gefährden oder die Vorrechte des Raja beschneiden sähe es anders aus, aber dies ist für mich nicht erkennbar.
  


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[Kein Betreff] - von Pan Qiu Ma - 05.08.2012, 10:13
[Kein Betreff] - von Diplomatik Pahlawan - 05.08.2012, 11:11
[Kein Betreff] - von Pan Qiu Ma - 06.08.2012, 10:08
[Kein Betreff] - von Pan Qiu Ma - 07.08.2012, 12:59
[Kein Betreff] - von Diplomatik Pahlawan - 07.08.2012, 17:37
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[Kein Betreff] - von Frank Isara - 10.08.2012, 15:01
[Kein Betreff] - von Diplomatik Pahlawan - 10.08.2012, 15:14
[Kein Betreff] - von Diplomatik Pahlawan - 28.08.2012, 16:36
[Kein Betreff] - von Pan Qiu Ma - 29.08.2012, 08:51
[Kein Betreff] - von Pan Qiu Ma - 09.10.2012, 12:16
[Kein Betreff] - von Pan Qiu Ma - 09.10.2012, 18:45

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