05.08.2012, 10:13
Werte Vertreter,
werte Damen und Herren,
dieser Antrag mag vielelicht etwas merkwürdig erscheinen, aber der Sinn ist relativ einfach: Es soll darum gehen zu ergründen, inwiefern es möglich sein könnte, sollte oder müsste, dass die ARS als Organisation selbstständig Verträge mit anderen Organisationen abschließen oder als Ausarbeiter eines "Kollektivvertrages" aller Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder mit anderen Staaten - z. B. um gemeinsam einen Grundlagenvertrag abzuschließen, anstatt jeder einzeln - fungieren kann bzw. wie das Verfahren aussehen müsste, damit alle rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
werte Damen und Herren,
dieser Antrag mag vielelicht etwas merkwürdig erscheinen, aber der Sinn ist relativ einfach: Es soll darum gehen zu ergründen, inwiefern es möglich sein könnte, sollte oder müsste, dass die ARS als Organisation selbstständig Verträge mit anderen Organisationen abschließen oder als Ausarbeiter eines "Kollektivvertrages" aller Assoziierten und Beobachtenden Mitglieder mit anderen Staaten - z. B. um gemeinsam einen Grundlagenvertrag abzuschließen, anstatt jeder einzeln - fungieren kann bzw. wie das Verfahren aussehen müsste, damit alle rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.