20.10.2007, 18:11
Sie kennen doch die Gesetzessammlung. Suchen Sie mal ein bisschen.
Und wenn der Gerichtspräsident mich mit der Durchsetzung von Haftbefehlen beauftragt, dann glaube ich nicht, dass er Ihrer Auffassung folgen wird,
*so* Außerdem habe ich doch niemandem selbst verhaftet, sondern die Polizei damit beauftragt ...
Ist in Deutschland übrigens das gleiche. Bei Gefahr im Vollzug hat die Staatsanwaltschaft das Recht zur vorläufigen Festnahme. Genau das ist hier auch passiert. *so*
Und wenn der Gerichtspräsident mich mit der Durchsetzung von Haftbefehlen beauftragt, dann glaube ich nicht, dass er Ihrer Auffassung folgen wird,
*so* Außerdem habe ich doch niemandem selbst verhaftet, sondern die Polizei damit beauftragt ...
Ist in Deutschland übrigens das gleiche. Bei Gefahr im Vollzug hat die Staatsanwaltschaft das Recht zur vorläufigen Festnahme. Genau das ist hier auch passiert. *so*