11.01.2012, 19:52
Nun eigentlich sind alle Schritte gleich schnell.
Die Volksabstimmung hingegen würde am längsten dauern.
Da der aktuelle Gerichtspräsident aber nicht da ist, wäre ihre Wahl zum neuen Präsidenten wohl einfache Formsache. Das regelt das Gericht wie gesagt intern.
Nun gut ich leite dann alles an das Wahlamt weiter. Sie müssten sich dann die Tage noch öffentlich vorstellen.
Die Volksabstimmung hingegen würde am längsten dauern.
Da der aktuelle Gerichtspräsident aber nicht da ist, wäre ihre Wahl zum neuen Präsidenten wohl einfache Formsache. Das regelt das Gericht wie gesagt intern.
Nun gut ich leite dann alles an das Wahlamt weiter. Sie müssten sich dann die Tage noch öffentlich vorstellen.