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Archiv der Weisungen
#17
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Uka über die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates

§1. Nationaler Sicherheitsrat
Der Nationale Sicherheitsrat ist ein formelles Organ des Bundes, das im Falle einer nationalen oder internationalen Krise oder einem Ereignis das die Sicherheit Andros tangiert zusammentritt.

§2. Mitglieder
Der Nationale Sicherheitsrat besteht aus dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister, dem Außenminister, dem Verteidigungsminister, dem Stv. Ministerpräsidenten, dem Oberkommandierenden der Armee und den Oberkommandierenden der Luftstreitkräfte, der Seestreitkräfte und der Landstreitkräfte, dem Polizeipräsidenten Andros und dem Feuerwehrkommandeur Andros.

§3. Einberufung

Der Ministerpräsident beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein. Im Falle seiner Abwesenheit der Stv. Ministerpräsident. Die weitere Reihenfolge der einberufungsberechtigten Personen geht aus der "Uka über die Organisation der Regierung" hervor.

§4. Funktionen und Kompetenzen
Der Nationale Sicherheitsrat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Regierung, Verwaltung, Armee, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz im Falle eines dringenden Falles zu verbessern und zu unterstützen.
Der Ministerpräsident alleine ist befugt, den einzelnen Instanzen Weisungen zu erteilen.
Die übrigen Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates wirken beratend, unterstützend und exekutiv mit.


Koskow den 18.09.2011

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Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates - von Michail Sotwojewitsch Kaikolew - 18.09.2011, 20:33

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