15.09.2011, 14:36
Status: nicht veröffentlicht
Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
§1. Änderung
§2. (3) des Parteiengesetzes wird wie folgt geändert.
§ 2 Gründung einer Partei
(3) Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
-1 Gründungsmitglieder
§2. Schlussbestimmung
Die Änderung tritt mit Verkündung in Kraft.
§1. Änderung
§2. (3) des Parteiengesetzes wird wie folgt geändert.
§ 2 Gründung einer Partei
(3) Dem Innenministerium ist folgendes mitzuteilen:
-Satzung
-Programm
-Gründungsmitglieder
-Sitz der Parteizentrale
-1 Gründungsmitglieder
§2. Schlussbestimmung
Die Änderung tritt mit Verkündung in Kraft.