08.05.2011, 18:26
Zweck des Gesetzes:
Mit diesem Gesetz werden diplomatische, politische und
wirtschaftliche Sanktionen gegen den Staat „Büyük Sergiye“ verhängt.
Entzug jedweder diplomatischer
Entzug diplomatischer Anerkennung:
§1 Die Duma stellt fest, dass der zwischen der Föderalen
Republik Andro und der Büyük Sergiye geschlossene Grundlagenvertrag von der
Büyük Sergiye gebrochen wurde. Die Duma erklärt folglich ebenjenen
Grundlagenvertrag für null und nichtig.
§2 Dem Staat „Büyük Sergiye“ wird seitens der Föderalen
Republik Andro jedwede Anerkennung entzogen.
§3 Die Botschaft der „Büyük
Sergiye“ wird geschlossen, jedwedes sergisches diplomatisches Personal hat die
Föderale Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu
verlassen.
Reisebestimmungen
§4 Alle Staatsbürger der „Büyük Sergiye“ haben die Föderale
Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu
verlassen.
§5 Die Einreise sergischer Staatsbürger in die Föderale Republik Andro ist untersagt.
§6 Jedweder Flug- und Schiffsverkehr, von der Föderalen Republik Andro in die "Büyük Sergiye", oder auf umgekehrten Wege ist untersagt.
Wirtschaftssanktionen:
§7 Die Einfuhr von Waren aus der „Büyük Sergiye“, sowie über
Drittstaaten in die Föderale Republik Andro ist untersagt.
§8 Die Ausfuhr von Waren aus der Föderalen Republik Andro in
die „Büyük Sergiye“, sowie über Drittstaaten ist untersagt.
§9 Jedwede Güter und Geldmittel innerhalb der Föderalen Republik Andro, welche sich direkt oder
indirekt Führungsmitgliedern des sergischen Regimes zuordnen lassen, fallen der
Föderalen Republik Andro zu. Der Ministerrat der Föderalen Republik Andro führt eine Liste sanktionsbewehrter Mitglieder der sergischen Führung.
Inkraftreten
§10 Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Mit diesem Gesetz werden diplomatische, politische und
wirtschaftliche Sanktionen gegen den Staat „Büyük Sergiye“ verhängt.
Entzug jedweder diplomatischer
Entzug diplomatischer Anerkennung:
§1 Die Duma stellt fest, dass der zwischen der Föderalen
Republik Andro und der Büyük Sergiye geschlossene Grundlagenvertrag von der
Büyük Sergiye gebrochen wurde. Die Duma erklärt folglich ebenjenen
Grundlagenvertrag für null und nichtig.
§2 Dem Staat „Büyük Sergiye“ wird seitens der Föderalen
Republik Andro jedwede Anerkennung entzogen.
§3 Die Botschaft der „Büyük
Sergiye“ wird geschlossen, jedwedes sergisches diplomatisches Personal hat die
Föderale Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu
verlassen.
Reisebestimmungen
§4 Alle Staatsbürger der „Büyük Sergiye“ haben die Föderale
Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu
verlassen.
§5 Die Einreise sergischer Staatsbürger in die Föderale Republik Andro ist untersagt.
§6 Jedweder Flug- und Schiffsverkehr, von der Föderalen Republik Andro in die "Büyük Sergiye", oder auf umgekehrten Wege ist untersagt.
Wirtschaftssanktionen:
§7 Die Einfuhr von Waren aus der „Büyük Sergiye“, sowie über
Drittstaaten in die Föderale Republik Andro ist untersagt.
§8 Die Ausfuhr von Waren aus der Föderalen Republik Andro in
die „Büyük Sergiye“, sowie über Drittstaaten ist untersagt.
§9 Jedwede Güter und Geldmittel innerhalb der Föderalen Republik Andro, welche sich direkt oder
indirekt Führungsmitgliedern des sergischen Regimes zuordnen lassen, fallen der
Föderalen Republik Andro zu. Der Ministerrat der Föderalen Republik Andro führt eine Liste sanktionsbewehrter Mitglieder der sergischen Führung.
Inkraftreten
§10 Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Ich habe diesen Gesetzentwurf geändert.