10.01.2011, 20:22
Ausgegeben zu Koskow am 10. Januar 2011
- Nr.23 -[/hr]
Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der
Regierung der Demokratischen Union
Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären
beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf
diplomatischem Wege einzugehen.
§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und die Demokratische Union erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte
und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer
Grenzen an.
§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen
anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter
Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von
Konsulaten ist erwünscht.
§.3 Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen
geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für
Beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen
völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.
[Unterschrift Ministerpräsident der Föderalen Republik Andro]
[Unterschrift Unionskanzler der Demokratischen Union]