02.11.2010, 18:32
Grade gegen dieses Gesetz klage ich hier Gospodin Malechski. Ich sehe keine Legitimation für diese Sperrzeit. Die Verfassung definiert das Androsische Volk, laut Definition gehöre ich dazu, weil ich laut Staatsbürgergesetz Staatsbürger bin. Demnach darf ich an wahlen zur Duma und zum Amt des Ministerpräsidenten teilnehmen, wenn die Verfassung sagt, dass der Ministerpräsident bzw. die Duma vom ganzen Volk gewählt wird. Wie kann man nun begründen, dass ich, obwohl ich zum Wahlvolk gehöre nicht wählen darf?