21.07.2007, 16:00
Das kann man sehr wohl.
Per Volksabstimmung.
Zitiert aus dem Schreiben.
(14)Sollte der Zar an Geisteskrankheit leiden, so ist es an Unterhaus und Oberhaus eine Volksabstimmung einzuleiten ob man einen Arzt damit beauftragen solle dies festzustellen und den Zaren für unmündig zu erklären.Bis der erstgeborene Sohn des Zaren im Regierungsfähigen Alter ist, behält der Zar seinen Titel, die Rechte und Pflichten gehen jedoch für diese Zeit auf einen Prinzregenten über.
Per Volksabstimmung.
Zitiert aus dem Schreiben.
(14)Sollte der Zar an Geisteskrankheit leiden, so ist es an Unterhaus und Oberhaus eine Volksabstimmung einzuleiten ob man einen Arzt damit beauftragen solle dies festzustellen und den Zaren für unmündig zu erklären.Bis der erstgeborene Sohn des Zaren im Regierungsfähigen Alter ist, behält der Zar seinen Titel, die Rechte und Pflichten gehen jedoch für diese Zeit auf einen Prinzregenten über.