Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[Gespräch] Korland - Andro
#79

Grundlagen- und Vertrag über die justizielle Kooperation und Zusammenarbeit auf polizeilicher und rechtsstaatlicher Ebene
zwischen der Föderalen Republik Andro
und
dem Freistaat Korland


Beseelt von dem Gedanken der Freiheit der ewigen Nationen, schließen die Föderale Republik Andro und der Freistaat Korland diesen Vertrag.

Artikel I - Diplomatische Anerkennung
Die Föderale Republik Andro und der Freistaat Korland erkennen sich wechselseitig in ihren gegenwärtigen Grenzen als souveräne Staaten an.

Artikel II - Neutralität
So lange dieser Vertrag Beständnis hat, werden die Unterzeichnerstaaten jedwede militärische Handlung widereinander unterlassen.

Artikel III - Juristische Zusammenarbeit
Die Unterzeichnerstaaten streben eine justizielle Zusammenarbeit der jeweiligen Ermittlungsbehörden an, die dazu dient, den Frieden und die Innere Sicherheit zu erhalten.
In Verbrechen gegen den Frieden, volksverhetzerischen Maßnahmen, des Landes- sowie des Hochverrats verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zu einer Kooperation in Sachen gegenseitiger Einsichtsnahme und technischer Unterstützung, soweit dies möglich und billigend ist.
Es soll ein gemeinsames, zentrales Fahndungs- und Strafenregister eingerichtet werden.

Artikel IV - Auslieferung
Macht sich ein Bürger des Vertragsstaates im eigenen Land nach gesetzlichen Bestimmungen des Vertragsstaates strafbar, so kann die dazu ermittelnde Behörde des Vertragsstaates im Wege eines Amtshilfeersuchens an die zuständigen Behörden des Vertragspartners die Auslieferung sämtlicher beweiserheblicher Materialien zur Aufklärung der strafbaren Handlungen verlangen, sofern die Tat in dem Land, in dem sie begangen wurde, nach geltenden Recht zum Zeitpunkt der Tat ebenso strafbar gewesen ist.

Artikel V - Botschaften
(1)Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern.
(2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß dem UVNO Völkerrecht sowie nationalem Recht.
(3)Das Botschaftsgelände gilt als exterritorial und darf vom Gastland nicht ohne Erlaubnis durch die Staatsgewalt betreten werden.
(4)Botschaftspersonal und Botschaftsgelände müssen sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

Artikel VI - Anti-Geheimdienst-Abkommen
Die Unterzeichner verpflichten sich, geheimdienstliche Akivitäten gegen den anderen zu unterlassen.

Artikel VII - Status
Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent.

Artikel VIII Innenpolitik
Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.
Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.

Artikel IX Handel
(1)Beide Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenhandel.
(2) Private Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien sind aufgehoben.
(3) Gewerbliche Zölle bei Warenhandel bzw. Ein- und Ausfuhr zwischen den Vertragsparteien liegen bei maximal 5 % des Warenwertes.
(4) Beide Vertragsparteien ermöglichen Unternehmensgründungen von Investoren des Partnerlandes im eigenen Land.
(5) Unternehmen, die ihren Sitz in Lande einer Vertragspartei haben, sind berechtigt, Zweigstellen im Lande der jeweils anderen Vertragspartei zu gründen. Mindestens 80 % der Angestellten müssen Bürger des Vertragspartners sein, in dessen Land die Zweigstelle eröffnet wird.
(5)Das jeweilige nationale Wirtschaftsrecht findet uneingeschränkte Anwendung.

Artikel X - Bildung & Kultur
(1) Es wird regelmäßig ein Austausch von Schülergruppen organisiert, die das Land des jeweils anderen kennen lernen können.
(2) In Andro wird ein Hochschullehrstuhl für Koristik geschaffen. In Korland wird ein Hochschullehrstuhl für Androistik geschaffen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich die Sprache des jeweils anderen vermehrt im Schulunterricht als Fremdsprache zu unterrichten.

Artikel XI - Tourismus
(1) Die Vertragspartner ermöglichen den Bürgern des jeweils anderen Vertragspartners den touristischen Aufenthalt in ihrem Land.
(2) Bürger der Vertragspartnern müssen kein Visum beantragen, um sich im Land des jeweils anderen aufzuhalten.
(2)Für die Dauer des Aufenthalts gelten diejeweils nationalen Bestimmungen und Rechte.

Artikel XI - Schlussbestimmung
Dieser Vertrag gelte ewig, so lange nichts zwischen den Nationen sei. Bei einem Zerwürfnis kann er binnen zweier Wochen gekündet werden. Die Gründe sind darzutun.

[Unterschrift des Ministerpräsidenten]
[Unterschrift des Kanzlers]

Zitieren
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 30.03.2010, 23:38
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 31.03.2010, 15:43
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 01.04.2010, 20:33
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 01.04.2010, 21:00
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 01.04.2010, 22:02
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 03.04.2010, 23:04
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 04.04.2010, 17:01
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 05.04.2010, 17:19
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 05.04.2010, 17:26
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 05.04.2010, 17:33
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 05.04.2010, 18:11
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 05.04.2010, 18:34
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 05.04.2010, 19:47
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 05.04.2010, 19:55
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 05.04.2010, 20:11
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 05.04.2010, 20:56
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 07.04.2010, 07:20
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 07.04.2010, 08:43
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 08.04.2010, 13:17
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 08.04.2010, 13:41
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 08.04.2010, 14:00
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 08.04.2010, 15:14
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 08.04.2010, 15:24
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 08.04.2010, 19:15
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 11.04.2010, 01:26
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 11.04.2010, 07:57
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 11.04.2010, 19:51
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 12.04.2010, 20:03
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 18.04.2010, 20:06
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 19.04.2010, 19:26
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 19.04.2010, 21:34
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 19.04.2010, 22:55
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 20.04.2010, 11:10
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 20.04.2010, 13:34
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 20.04.2010, 20:59
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 20.04.2010, 21:49
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 20.04.2010, 22:37
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 21.04.2010, 09:05
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 29.04.2010, 17:04
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 29.04.2010, 23:25
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 30.04.2010, 17:43
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 01.05.2010, 05:42
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 02.05.2010, 19:24
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 06.05.2010, 21:14
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 13.05.2010, 01:20
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 13.05.2010, 22:02
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 28.05.2010, 00:25
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 31.05.2010, 00:13
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 31.05.2010, 22:23
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 01.06.2010, 12:40
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 10.06.2010, 20:46
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 13.06.2010, 13:43
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 15.06.2010, 02:59
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 15.06.2010, 19:00
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 30.06.2010, 23:33
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 29.07.2010, 21:59
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 31.07.2010, 22:25
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 02.08.2010, 20:59
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 04.08.2010, 00:10
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 05.08.2010, 08:38
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 10.08.2010, 16:11
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 10.08.2010, 17:25
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 13.08.2010, 20:53
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 15.08.2010, 15:53
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 15.08.2010, 21:02
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 16.08.2010, 17:36
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 16.08.2010, 22:17
[Kein Betreff] - von Alfred Schündler - 30.08.2010, 22:26
[Kein Betreff] - von Botho v. Quitzleben - 23.10.2010, 10:15
[Kein Betreff] - von Botho v. Quitzleben - 23.10.2010, 15:40
[Kein Betreff] - von Botho v. Quitzleben - 24.10.2010, 20:16
[Kein Betreff] - von Botho v. Quitzleben - 25.10.2010, 20:35
[Kein Betreff] - von Botho v. Quitzleben - 28.10.2010, 18:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
9 Gast/Gäste