20.04.2010, 20:59
Grundsätzlich heißt für mich, daß man in zu definierenden Ausnahmen auch davon abweichen kann, mir liegt aber nichts an dem Wort. Es reicht ja, wenn die Ausnahmen definiert werden. Mir liegt allerdings sehr wohl daran, daß wir uns den Austausch von Beweismaterial durch diesen Vertrag gegenseitig freiwillig zusichern und uns dann verbindlich vereinbart daran halten. Das Wort verlangen impliziert ein Subordinations- und Schuldverhältnis. Es ist doch so: Der Eigentümer kann etwa die Herausgabe seines Eigentums von einem Dieb verlangen, die Baupolizei kann von einem Bürger verlangen, sein Haus entsprechend den Vorschriften zu erhalten. Wenn die eine Behörde etwas verlangen kann, gilt nicht der alte Grundsatz "pacta sunt servanda" des internationalen rechts, sondern eine Art Obrigkeitsverhältnis wie im Öffentlichen Recht. Damit würde die androsische Generalstaatsanwalt faktisch gegenüber unseren Polizeibehörden weisungsbefugt, weil sie nun Befehle erteilen kann. Das ist mit unserer Verfassung nicht konform und höchstwahrscheinlich auch nicht mit der Ihren.