07.07.2009, 12:25
Zitat:- Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa -
Reichsgericht
- zu Händen der Richter/in -
Betreff: Reichsstaatsanwaltschaft ./. Andrej Louvowitsch Kronskij
Sehr geehrte Damen und Herren Richter,
Ich, Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa reicht hiermit Klage gegen Andrej Louvowitsch Kronskij.
Als Hauptklagepunkte sind Verstöße gegen folgende Paragraphen anzuführen.
Zitat:§ 27 - Beleidigung
Die Beleidigung einer Person, einer Sache oder einer religiösen oder weltlichen Anschauung wird mit Geldstrafe bestraft.
§ 28 - Verleumdung
Wer wider besseren Wissens, in Bezug auf einen anderen, eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Ansehen zu gefährden geeignet ist, wird mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen ist, mit einer Haftstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
Zeugen und Beweismaterial, würde den Umfang des Kuverts sprengen, würde ich aber während der Verhandlung oder im Vorfeld nachbringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Sachipsadowna Kolesnikowa
Reichsstaatsanwalt