24.09.2008, 21:23
Hohes Gericht, aufgrund der eindeutigen Aussage der Verfassung des Zarenreiches Andro i.V.m. der Geschäftsordnung des Unterhauses, welche jedem Abgeordnten Immunität zugesteht, beantrage ich hiermit diese Klage nicht zuzulassen.
Als Präzedenzfall verweise ich auf den Freispruch in der Sache Reichstaatsanwaltschjaft ./. Dymko Semenov XXII., in welcher der Angeklagte aufgrund der Immunität vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletztung gegen meine Person freigesprochen wurde. Das Verfahren wurde damals eingestellt, es kam nicht zur Aufnhame der Hauptverhandlung.
Als Präzedenzfall verweise ich auf den Freispruch in der Sache Reichstaatsanwaltschjaft ./. Dymko Semenov XXII., in welcher der Angeklagte aufgrund der Immunität vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletztung gegen meine Person freigesprochen wurde. Das Verfahren wurde damals eingestellt, es kam nicht zur Aufnhame der Hauptverhandlung.