18.12.2015, 18:30
Die Duma hat das folgende Gesetz angenommen:
[doc]Erstes Föderales Gesetz über die Rechtsbereinigung im Verwaltungswesen
Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft. [doc]
[doc]Erstes Föderales Gesetz über die Rechtsbereinigung im Verwaltungswesen
Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft. [doc]