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Gespräche in der Lobby
#17
Man kann auch ohne das man ein Flüchtling ist Asyl beantragen.

Verfassung, Artikel 15 (1) 2. sagt "das Staatsangehörigkeitswesen, die Bürgerrechte, das Asyl- und Ausländerrecht,"
Nun wir müssen schon zwischen Flüchtlingen unterscheiden, die kurzfristig fliehen mussten und darauf hoffen, dass sie nach Ende des Problems zurück können und eben Asyl suchenden, die auch aus politischen, religiösen oder sonstigen Gründen ihr Land verlassen, ggf. nicht fluchtartig, und hier dann bleiben wollen.
Flüchtlinge abzuschieben während einer Krise wäre inhuman. Asylsuchende können aber auch einen negativen Bescheid bekommen, ob sie bleiben dürfen.
Bleiberecht für Ausländer und Asylsuchende. Aber Flüchtlinge währen automatisch berechtigt, hier zu bleiben. Ggf. könnten sie dann aber Anträge stellen auf Asyl und somit Bleiberecht für die Dauer von X auch nach der Problematik.
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[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 23.08.2015, 13:28

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