13.08.2015, 12:46
Lesen, Andrej Louwowitsch, lesen ist der Schlüssel: "Sie dürfen nicht für Äußerungen in der Staatsduma anders als durch den Vorsitz belangt werden, außer für Beleidigungen." steht im Entwurf. Das ist nichts anderes als Indemnität.
Ein Ermittlungsverfahren oder gar die Verhaftung eines Abgeordneten wären nach dieser Geschäftsordnung auch nicht ohne weiteres möglich, aber das werden Sie ja vielleicht selbst noch bemerken.
Richtig, und die NA schlägt "Konferenz der Vorsitzenden" für die Gemeinschaft des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter vor.
Ein Ermittlungsverfahren oder gar die Verhaftung eines Abgeordneten wären nach dieser Geschäftsordnung auch nicht ohne weiteres möglich, aber das werden Sie ja vielleicht selbst noch bemerken.
Richtig, und die NA schlägt "Konferenz der Vorsitzenden" für die Gemeinschaft des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter vor.