12.11.2007, 21:48
§. X Autonome Gebiete
(a) Autonomie Gebiete haben folgende Rechte
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justitzwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
(b)Autonome Gebiete unterliegen der Außenpolitik, der Militärpolitik, der Geheimdienstpolitik, der Staatsangehörigkeit und dem Münz- und Währungswesen des Reiches.
©Sie haben eine Stimme im Oberhaus.
(d)Die Autonomen Gebiete schwören dem Reich ewige Treue, der Adel dem Zaren ebenso.
(e)Die Verfassungen der AGs müssen mit der des Reiches konform sein.
d geändert
(a) Autonomie Gebiete haben folgende Rechte
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Ordnungswesen
-Bankwesen
-Handel mit dem Ausland
-Eisenbahnwesen, Verkehrswege, Schifffahrtswege
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Justitzwesen
-Presse- und Vereinswesen
-Wirtschaftswesen
-Landwirtschaftswesen
-Bauwesen
(b)Autonome Gebiete unterliegen der Außenpolitik, der Militärpolitik, der Geheimdienstpolitik, der Staatsangehörigkeit und dem Münz- und Währungswesen des Reiches.
©Sie haben eine Stimme im Oberhaus.
(d)Die Autonomen Gebiete schwören dem Reich ewige Treue, der Adel dem Zaren ebenso.
(e)Die Verfassungen der AGs müssen mit der des Reiches konform sein.
d geändert