Beiträge: 1.100
Themen: 20
Registriert seit: Aug 2014
Bewertung:
0
tritt nach Demidow an das Rednerpult
Gospodin President,
lassen Sie mich zum Geleit nur einige Worte sagen, was den Inhalt dieses Entwurfes angeht: Dieser Entwurf - der dem Volk nach der Konsultation der Duma zur Abstimmung vorgelegt werden soll, bezweckt in vielerlei Hinsicht eine Änderung unseres Staatswesens.
Lassen Sie mich in Kürze darlegen, was diese Veränderungen sind.
Zunächst: Statt einen Verweis auf eine internationale Konvention vorzunehmen, werden jetzt die Menschenrechte als Bestandteil der Verfassung aufgeführt. Das erhöht die Wirkung dieser Rechte, weil ihnen ein höherer Stellenwert zuerkannt wird - sie erhalten im wahrsten Sinne mehr Raum, wirken nicht mehr bloß als Beiwerk, sondern werden der Kern des Staatswesens. Sie spiegeln die Situation der Völkergemeinschaft Andros in viel besserer Weise wieder, sind auf unsere Situation bezogen und nicht bloß Generalklauseln. Zu betonen ist auch, dass wir uns hier unabhängig von den sich ändernden Rahmenbedingungen des internationalen Rechts machen, was bei einem so fundamentalen Thema notwendig ist.
Zum zweiten wurde das Staatsregelungsgesetzbuch inkorporiert, ebenso die Bestimmungen zur Eigenständigkeit der nationalen Minderheiten innerhalb Andros aus dem Heterogenitätsgesetz. Die bisherigen Regelungen - im Bezug auf das Staatsregelungsgesetzbuch - waren verfassungsrechtlich fraglich. Solch wichtige Dinge wie die Amtsnachfolge oder das Ausscheiden des Präsidenten können nicht einfachgesetzlich gelöst werden, sie betreffen Verfassungsrecht so unmittelbar, dass sie Teil dessen werden müssen.
Auch hier sei wieder auf den Stellenwert verwiesen, der durch die Aufnahme in die Verfassung an Ausdruck gewinnt. Das ist insbesondere bedeutsam für das Heterogenitätsgesetz. Die androischen Minderheiten sind integraler Bestandteil unseres Landes, dementsprechend stabil und wertschätzend sollten auch ihre grundlegenden Rechte betont werden.
Kommen wir zu einem noch grundlegenderen Punkt, die Ordnung der Staatsgewalt. Die grundlegenden Organstrukturen wurden übernommen, teilweise etwas mehr herausgearbeitet und einige rechtliche Grauzonen geschlossen, indem Bestimmungen enger gefasst oder erweitert wurden. Das bedeutet zwar einen gewissen Verlust von Flexibilität, schafft aber Rechtssicherheit, ein Kompromiss, der in unseren Augen ein guter ist. Einige Details des Systems wurden dabei neu austariert, um eine unkompliziertere Weiterentwicklung und mehr Stabilität in der Zukunft zu gewährleisten.
Kernpunkt der Reform ist die Staatsgliederung. Dieses Thema war dieser Regierung ein ganz besonderes Anliegen, weil es so zentral für Andro ist, unserem Heimatland, das seit jeher die Balance zwischen den verschiedenen Ethnien und Volksgruppen gefunden hat. Mit dieser Neujustierung bieten wir neue Impulse, die die weitere Entwicklung vorantreiben werden. Die Föderale Republik wird zur Föderation, was die Schaffung von Subjekten mit Republikstatus innerhalb Andros ermöglicht. Das ändert an sich erst einmal nichts, bietet aber einen Eindruck dessen, was zu erreichen gewünscht war: Die Subjekte sollen die Möglichkeit der Aufwertung bieten.
Der Status und die Kompetenzen, sowie die Errichtung, Änderung, Auflösung oder Verwaltung verschiedener Subjekte obliegt der Bundesgesetzgebung. Dies schafft die Möglichkeit, flexibler Kompetenzen zu übertragen oder zu entziehen, sei es für alle Subjekte oder nur für einzelne, je nach der Leistungsfähigkeit und Bedürfnissen der jeweiligen Volksgruppen. Es ist dabei angedacht, verschiedene Stufen der Autonomie einzuführen.
Dies ist eine Abkehr von der Ideologie der geschriebenen Bundeskompetenz. Wir wollen kein starres System für die Vielfalt unseres Landes, wir wollen modular agieren können, an der Realität orientiert, nicht an schönen Träumen.
Wir haben jetzt auf der einen Seite definitive Bundeskompetenzen, die die Grundpfeiler der Föderation sichern und nicht ohne weiteres übergeben werden können. Dies sind die geschriebenen Kompetenzen.
Abseits davon bleibt ein großes Feld an Fragen und Aufgaben, die als devolvierte Kompetenzen angedacht sind. Dem Bundesgesetzgeber wird der unmissverständliche Auftrag gegeben, den Subjekten einen Wirkungskreis individuell zuzuweisen, statt sie mit einer Fülle von Aufgaben zu überfordern.
Die Angelegenheiten der Subjekte - wie auch Gesetze mit Verfassungsrang - unterliegen dabei einem besonderen Verfahren, das eine ideologisch geprägte, einseitige Politik hier verhindert.
Das waren denke ich zunächst genug der Worte. Ich stehe selbstverständlich für sich ergebende Fragen Rede und Antwort, schließe jedoch zunächst meinen Vortrag.
tritt vom Pult zurück und reicht Demidow die Hand