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[02-07-21092014] Staatsregelungsgesetz
#1
Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President,
Wasche Deputati,

die Handlungsunfähigkeit von Provinzen ist ein nicht hinnehmbarer Zustand. Dieser lähmt sowohl den lokalen demokratischen Prozess als auch die demokratische Konsensbildung im Föderatiosnrat. Es ist folglich unabdingt auf schnellste und einfachste Art diesen Zustand zu beenden bzw. diesen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Der gesetzesvorschlag ist in diesem Sinne zu deuten.


§ 5 Provinzvertreterwahl
(1)Sollte die Regierung der jeweiligen Provinz nicht dafür Sorge tragen können, die Wahlen zu den Provinzregierungen abzuhalten, so ist die Regierung der Föderalen Republik Andro dazu ermächtigt, diese Wahlen durch den Bundeswahlamtsleiter einzuleiten.
(2)Die Wahlen zu den Regierungen der Provinzen Mostowskaja, Wiltuwija und Ribir sind im Falle von (1) alle 6 Monate abzuhalten.
(3)Sollten die Regierungen der Provinzen Korgowska und Almachistan, denen gemäß des Assimilierungsvertrags die Freiheit gegeben ist, über ihre Vertreter selbst zu entscheiden, nicht mehr existent sein, zurück treten ohne eine Nachfolge zu hinterlassen oder aber nach über 2 Monaten keinen aktiven Pairs in der Duma haben, so kann die Regierung der Republik Schritte wie in §6 (1) und (2) genannt ergreifen. Jene Vertreter sind dann nur so lange im Amt, bis die Provinzen Korgowska und/oder Almachistan über die Neuregelung ihrer Föderationsratsvertreter entschieden haben.
(4)In allen Fällen gilt das Wahlgesetz.

§ 6 Provinzexekution Bundesexekution
(1) (a) Sollte eine Provinz ein Föderationssubjekt oder sonstiges Völkerrechtssubjekt mit eigener Regierung und Stimmrecht im Föderationsrat nach mehreren Versuchen über einen Zeitraum von über länger als 2 Monaten über keine Regierung oder funktionale Verwaltung verfügen, so hat die Föderale Republik Andro das Recht, mit der Mehrheit der Duma oder durch , die Exekution über diese Provinz dieses Föderations- bzw. Völkerrechtssubjekt zu verhängen.
(b) Die Bundesexekution kann verhängt werden durch
- einen Beschluss der Duma mittels einfacher Mehrheit der Duma

- eine Ukas Innenministers der Föderalen Republik Andro
(2)Sollte Punkt (1) eintreten hat die Föderale Republik das Recht die volle Gewalt in der exekutierten Provinz diese Provinz dem exekutierten Föderations- bzw. Völkerrechtssubjekt zu übernehmen. Sie muss dafür sorgen, dass die Provinz das Föderations- bzw. Völkerrechtssubjekt künftig eine eigenständige Regierung hervorbringen kann. Hierzu sind Wahlen spätestes nach Ablauf eines Monats nach Verkündung der Bundesexekution zu dieser auszuschreiben.
(3)Es ist der Föderalen Republik erlaubt, Eingriffe in die Verfassung der Provinz des Föderations- bzw. Völkerrechtssubjektes vorzunehmen. Dies muss aber von den Bürgern der Provinz genehmigt des Föderations- bzw. Völkerrechtssubjektes in einer Volksabstimmung mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.
(4)Sollten die Provinzen Almachistan oder Korgowska betroffen sein, so muss der Assimilierungsvertrag berücksichtigt werden. Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit der Zustimmung der Bevölkerung und der Regierung der jeweiligen Provinz mittels Volksabstimmung durch einfache Mehrheit möglich.
(5)Die Exekution über eine Provinz ein Föderations- bzw. Völkerrechtssubjekt ist solange gültig, bis die jeweilige Provinz das jeweilige Föderations- bzw. Völkerrechtssubjekt eigenständig eine neue Verfassung erarbeitet oder eine Vorlage bestätigt und eine Regierung hervorbringt.
Die Exekution ist ab diesem Zeitpunkt automatisch beendet.
(6)Die Duma oder der Föderationsgerichtshof können Exekutionen vorzeitig beenden.

Die Feststellung der Bundesexekution durch das Innenministerium der republik ist durch die Kontrollfunktion der Duma mittels Aufhebung der Exekution Rechnung getragen.

Spasiba.
#3
Wasche Kolega,
Gospodin Ministr,

ich begrüße die Modernisierung des Gesetzes möchte aber folgendes anmerken:

(b) Die Bundesexekution kann verhängt werden durch
- einen Beschluss der Duma mittels einfacher Mehrheit der Duma
- eine Ukas Innenministers der Föderalen Republik Andro

macht aus meiner Sicht wenig Sinn. Wenn die Duma es ablehnt, kann folglich der Minister immer noch die Exekution aussprechen und umgekehrt.
Ich bin also dafür, das nur die Duma dies verhängen kann.

Des weiteren finde ich die Verhängung der Bundesexekution über Völkerrechtssubjekte kritisch. Sollte jemals, warum auch immer, z.B. Land XY Stimmrecht im FR haben, könnten wir nach ihrer Logik dort die Exekution ausrufen. Das wäre sehr heikel.
#4
Waschi kolegi, Gospodin Ministr,

die konservative Fraktion schließt sich diesen Bedenken an. Dieser Entwurf konzentriert zu viel Macht in der Hand des Innenministeriums.
#5
Gospodin Kronskij,
Gospodin Kamow,

die skizzierte Regelung unter §6 (2b) dient der schnellstmöglichen Behebung eines untragbaren Zustandes, der ein Hemmnis aller darstellt. Ihre Bedenken sind zu zerstreuen. Der Innenminister kann - wie die Duma - die Exekution aussprechen. Die Duma alleine kann diese aber gegen den Minister zuücknehmen - der Minister hat diese Möglichkeit im Umkerhschluss nicht. Die Duma komt ihrer Aufgabe der Kontrolle ohne Einschränkung nach.

Heikle Themen sind nichts desto trotz zu regulieren. Der von Ihnen, Gospodin Kronskij, skizzierte fiktive Fall ist bereits jetzt Tatsache. Ich übertrage es gerne für Sie auf die Duma. Eine Partei hat in der Duma Stimmrecht, ist aber - aus welchen gründen auch immer - nicht mehr aktiv. Die Folge: betroffene stimmberechtigte Abgeordnete scheiden temporär aus - das Stimmrecht verfällt. Dies ist - um auf den Föderationsrat und das völkerrechtliche Subjekt zurückzukommen - nichtin meinem Sinne. Die Politik ist aktiv zu gestalten und nicht auszusitzen. Weiterhin verweise ich daraf, dass diese Regelungen nur dann zum tragen kommen, sollten die entsprechenden Subjekte nicht in der Lage sein Vertreter zu bestimmen.

Zusammengefasst: Exekution für alle(s). Exekution wo nötig.
#6
Gospodin Ministr,

über Völkerrechtssubjekte können sie keine Exekution verhängen. Des weiteren bitte ich darum, dass sie weiterhin daran festhalten, dass nur die Duma die Bundesexekution feststellen kann. Die Durchführung dessen obliegt dann ihnen.
#7
Gospodin Kronskij,

es ist nicht meine Absicht der Duma das Kontrollrecht zu nehmen, sondern meine Person als Innenminister in den Prozess mit einzubinden, um schneller reagieren zu können. Dieser Schritt ist auch in Anbetracht der länger währenden Inaktivität der Provinzen ein überfälliger Schritt hat es die Duma doch bislang versäumt selbst tätig zu werden. Erst auf Antrag meinerseits wird das Thema nun aktiv behandelt. Es ist Eile geboten! Erst muss umständlich ein Antrag des Ministers gestellt werden. Weitere Zeit verstreicht. Die Duma stimmt ab und die Exekution wird letzendlich nach weiterer Zeit verhängt. Bedenken Sie dabei, wasche Deputati, dass bereits zwei Monate Inaktivität als Vorraussetzung diesem ganzen Prozedere vorausgegangen sein müssen..

Es ist schlicht notwenig schneller eine aktive Volksvertretung hervorzubringen und nicht noch unnötig Zeit verstreichen zu lassen. Beantworten Sie mir eine Frage: Wann hätte die Duma selbst aktiv die Exekution angestrebt?

Nie?

Der Minister entscheidet (mit). Die Duma kontrolliert diesen.
#8
Gospodin Ministr,

die Duma, als Legislative, wird hier nicht aktiv, wenn die Exekutive der Provinzen teilweise lahmt. Insofern es nicht das Anliegen der Bundesregierung ist, muss dies nicht passieren. Es ist, ähnlich wie bei einem Gericht, Usus, dass die Duma hier angerufen wird und nicht selbst aktiv wird.

Was wir machen können wäre folgendes:
Insofern die Duma nach einer Anfrage des Innenministeriums zu einer Bundesexekution binnen zwei Wochen nicht mit einer Zusage oder Ablehnung reagiert, hat der Minister das Recht, per Uka die Exekution festzustellen.
#9
Gospodin Kronskij,

ich verweise abermals auf den zeitlichen Faktor. Es ist festzustellen, dass bereits als Voraussetzung einer Bundesexekution eine zweimonatige Lethargie vorliegt. Hier mein Vorschlag:

Die Zeit der Vakanz ist von zwei Monaten auf einen Monat zu reduzieren. Des Weiteren muss die Entscheidung der Duma innaerhalb einer Woche erfolgen.
#10
Eine einmonatige Vakanz ist schon viel, dem stimme ich zu. Wenn die Duma dann nicht binnen einer Woche nach Ablauf des Antrags eine Entscheidung gefällt hat, kann der Minister, vorläufig, entscheiden.

Ich denke, ein Veto des FR Delegierten wäre dann aber möglich.
  


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