Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[1-5-06052011] Aktuelle Situation mit der Sergiye
#11
Wir dürfen diese Menschen nicht für die Taten ihrer Regierung bestrafen. Und über Religionsfreiheit müssen wir nochmal extra reden, dass was unser hochwürdiger Patriarch da von sich gegeben hat ist ja fast schon Volkshetze.
#12
Das finden wir heraus, das ist kein Problem. Aber Markow hat Recht, nur weil die sergische Führung den Vertrag bricht, haben wir noch lange keinen Krieg oder Probleme mit den Menschen dort.
Ich rufe auf, wieder klar zu denken und wenig emotional zu sein.
#13
Ich habe einen ersten Gesetzentwurf erarbeitet. Ich bitte um Wortmeldungen bezüglich Verbesserungen, Erweiterungen etc.



Zweck des Gesetzes:


Mit diesem Gesetz werden diplomatische, politische und
wirtschaftliche Sanktionen gegen den Staat „Büyük Sergiye“ verhängt.


Entzug jedweder diplomatischer
Anerkennung:


§1 Die Duma stellt fest, dass der zwischen der Föderalen
Republik Andro und der Büyük Sergiye geschlossene Grundlagenvertrag von der
Büyük Sergiye gebrochen wurde. Die Duma erklärt folglich ebenjenen
Grundlagenvertrag für null und nichtig.

§2 Dem Staat „Büyük Sergiye“ wird seitens der Föderalen
Republik Andro jedwede Anerkennung entzogen.

§3 Die Botschaft der „Büyük
Sergiye“ wird geschlossen, jedwedes sergisches diplomatisches Personal hat die
Föderale Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu
verlassen.

§4 Alle Staatsbürger der „Büyük Sergiye“ haben die Föderale
Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu
verlassen.

§5 Die Einreise
sergischer Staatsbürger in die Föderale Republik Andro ist untersagt.

§6 Die Einreise androischer Staatsbürger in die „Büyük
Sergiye“ ist untersagt.


Wirtschaftssanktionen:


§7 Die Einfuhr von Waren aus der „Büyük Sergiye“, sowie über
Drittstaaten in die Föderale Republik Andro ist untersagt.

§8 Die Ausfuhr von Waren aus der Föderalen Republik Andro in
die „Büyük Sergiye“, sowie über Drittstaaten ist untersagt.

§9 Jedwede Güter und Geldmittel innerhalb der Föderalen
Republik Andro, welche sich direkt oder
indirekt Führungsmitgliedern des sergischen Regimes zuordnen lassen, fallen der
Föderalen Republik Andro zu. Der Ministerrat der Föderalen Republik Andro führt
eine Liste sanktionsbewehrter Mitglieder der sergischen Führung.

Inkraftreten

§10 Dieses Gesetz
tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatte in Kraft.
#14
§4 und §5 möchte ich so nicht übernehmen, wie bereits öfter gesagt. Wir können die Sicherheitsbestimmungen für die Einreise erhöhen, sie sollte aber nicht generell verboten werden.

§6 verstößt gegen die Verfassung. Wir dürfen die Freiheit unserer Bürger nicht einschränken. Auch wenn es sich dabei vielleicht um die Absicht handelt, die Bürger zu schützen, sollten wir diesen Paragraphen auf jedenfall streichen.
#15
§6 können wir meinetwegen auch streichen. Jedoch muss die Einreise sergischer Bürger in Andro verboten werden, da die Gefahr von sergischen Spionen viel zu hoch ist.
#16
Und was sollen die eingereisten Sergen ausspionieren? Das Wetter, unsere Nahrungsmittelpreise? Wichtige Personen werden doch eh extra überprüft. Ich wüsste nicht was ein normaler Bürger in Andro erfahren sollte, was er nicht auch in der Zeitung lesen kann.
#17
Ich würde nichts aus diesem Gesetz streichen, sondern eher noch eine Entschädigung der Familien der Opfer durch sergisches Eigentum einfügen, immerhin ist es gut möglich, dass hier androische Familien ihre Ernährer verloren haben.
#18
der konservative Abgeordnete Duwalki:

Dem stimme ich zu, jedoch müssen wir auch unsere Verfassung respektieren, wie Markow schon sagte.

Andro als ein Repräsentant der freien Welt hier in Renzia darf nicht die Errungenschaften der Freiheit und Demokratie aufs Spiel setzen um einen Vorposten der Tyrannei in Renzia in seine ihm gebührenden Schranken zu weisen. Denn dann würden wir uns mit solchen Staaten auf eine Stufe stellen.
#19
Ich möchte das hohe Haus davon in Kenntniss setzen das die Mobilisierung der Armee gesetzeswidrig ist, da die Duma diese gemäß Militärgesetz oder Notstandsgesetz nicht genehmigt hat.
Auch protestiere ich gegen die Sperrung der Seewege sowie diese klare Eskalation der Lage.
Wozu in Gottes Namen brauchen wir 1,2 Mio Mann an unserer südlichen Grenze'? Die Sergiye ist über dem Ozean!
Wir machen uns damit in der Welt zum Narren!
Das wir etwas gegen die Sergiye unternehmen ist gut.
Aber es muss die Führung treffen, diplomatisch wie wirtschaftlich.
Wir dürfen nicht unsere Bürger, unsere Wirtschaft oder andere freie Menschen da mit hineinziehen.

Ich verwehre mich jedweder Form der Aggression und rufe die Armeeführung zur Demobilisierung auf. Da muss die Duma selbst nichts zu sagen, dass ist ein Gesetz, dass das ihnen verbietet!
#20
Zweck des Gesetzes:



Mit diesem Gesetz werden diplomatische, politische und

wirtschaftliche Sanktionen gegen den Staat „Büyük Sergiye“ verhängt.





Entzug jedweder diplomatischer

Entzug diplomatischer Anerkennung:




§1 Die Duma stellt fest, dass der zwischen der Föderalen

Republik Andro und der Büyük Sergiye geschlossene Grundlagenvertrag von der

Büyük Sergiye gebrochen wurde. Die Duma erklärt folglich ebenjenen

Grundlagenvertrag für null und nichtig.



§2 Dem Staat „Büyük Sergiye“ wird seitens der Föderalen

Republik Andro jedwede Anerkennung entzogen.



§3 Die Botschaft der „Büyük

Sergiye“ wird geschlossen, jedwedes sergisches diplomatisches Personal hat die

Föderale Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu

verlassen.

Reisebestimmungen



§4 Alle Staatsbürger der „Büyük Sergiye“ haben die Föderale

Republik Andro binnen 12 Stunden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu

verlassen.



§5 Die Einreise sergischer Staatsbürger in die Föderale Republik Andro ist untersagt.

§6 Jedweder Flug- und Schiffsverkehr, von der Föderalen Republik Andro in die "Büyük Sergiye", oder auf umgekehrten Wege ist untersagt.

Wirtschaftssanktionen:



§7 Die Einfuhr von Waren aus der „Büyük Sergiye“, sowie über

Drittstaaten in die Föderale Republik Andro ist untersagt.



§8 Die Ausfuhr von Waren aus der Föderalen Republik Andro in

die „Büyük Sergiye“, sowie über Drittstaaten ist untersagt.



§9 Jedwede Güter und Geldmittel innerhalb der Föderalen Republik Andro, welche sich direkt oder

indirekt Führungsmitgliedern des sergischen Regimes zuordnen lassen, fallen der

Föderalen Republik Andro zu. Der Ministerrat der Föderalen Republik Andro führt eine Liste sanktionsbewehrter Mitglieder der sergischen Führung.



Inkraftreten



§10 Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

Ich habe diesen Gesetzentwurf geändert.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
8 Gast/Gäste