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[Gespräch] Korland - Andro
#21
Einer Zusammenarbeit in polizeilicher Ermittlungstätigkeit (u.a. IP-Abgleich) stünde ich positiv gegenüber. Eine solche Klausel ließe sich nach meinem Dafürhalten unproblematisch in den Vertrag einbeziehen, womit ein konkretes Verhandlungsziel bereits erfüllt wäre.

Die Verträge würden ohnehin erst die nationalen Parlamente passieren müssen, ehe sie in nationales Recht umgesetzt werden könnten.
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#22
*so*
Zitat:(u.a. IP-Abgleich)

Tut mir leid, aber wenn sich das auf die Metaebene bezieht, dann verstößt das meines Wissens gegen das Fernmeldegeheimnis und ist folglich strafbar.

Nachtrag: Ich dachte da beispielsweise an Auslieferung und Unterbinden von Weitersimulation von Verhafteten im jeweils anderen Land. Unter Umständen könnte man IP-Austausch eventuell auch mit hinein nehmen aber höchstens unter der Bedingung, daß alle Beteiligten informiert werden und ausdrücklich zustimmen.
*so*
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#23
Der IP-Abgleich soll vorallem dem dienen, potentielle Störer, die es ja immer wieder gibt, ausfindig zu machen, und sich so gegenseitig zu "warnen" und solche IDs aus dem Verkehr zu ziehen. Normale User werden hier nicht betroffen sein, schon aus Datenschutzrechtlichen Gründen problematisch.

SimOff
Ich bin kein Jurist, aber ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, also § 206 StGB wäre doch wahrscheinlich bei solchen Internet-Communities gar nicht einschlägig.

"...und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt,..."
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#24
Bei der IP-Abgleiche behagt es mir auchnicht so sehr. Störenfriede sind allgemein bekannt und die erkennt sofort jeder.

Wie wäre es ggf. mit einem gemeinsamen Raumfahrtprojekt?
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#25
Nun Herr Breschnew, es können sicher gewisse Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden ausgetauscht werden. Wenn Ihre Behörden einen Verdacht haben gegen diese oder jene Person, kann ja bei uns Akteneinsicht genommen werden und wenn es sich um einen Verbrecher handelt, werden wir Ihnen dann unsere Erkenntnisse mitteilen, im umgekehrten Fall genauso. Ansonsten denke ich da an Auslieferung gesuchter Staatsfeinde und Krimineller, Verweigerung von Aufenthaltsgenehmigungen und politischem Asyl für solche Personen. Zusammenarbeit gegenüber gewerbsmäßigen internationalen Diebes-, Hehler- und Schmugglerbanden sowie Rauschgifthändlerringe usw. usf.

Herr Kronskij, das ist sicher ein interessantes Angebot, aber ich muß Ihnen ehrlich sagen, daß Korland bis jetzt sich nicht um Raumfahrt gekümmert hat, wir sind eben im Gegensatz zu Andro keine Großmacht. Es gibt an der Albrechtina einige Fachleute für Astrophysik und auch mit Triebwerken haben wir uns bereits befaßt, aber für ein solches Projekt müßte ich Rücksprache nehmen.

*so*
Wie auch immer; der Terminus Fernmeldegeheimnis scheint sich auf die Betreiber von Fernmeldeeinrichtungen zu beziehen, aber auch ich bin kein Jurist.

Ich denke irgendwie, wir sollten hier nicht simon und simoff durcheinanderwerfen. Sonst könnten wir ja auch vereinbaren, daß Korland Andro die Briefmarken anfertigt.
*so*
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#26
SimOff
Einen Forenbetreiber würde ich nicht mit einem Betreiber von Fernmeldeeinrichtungen gleichsetzen.

Eine Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden erscheint mir opportun. Hierbei geht es mir vorallem um gravierende Verbrechen, also Verbrechen gegen den Staat, Volksverhetzung,

SimOff
die ja auch oft sim-off Berührungspunkte hat, man denke an Forenbetreiberhaftung

Hoch- und Landesverrat, Verbrechen gegen den Frieden, etc...hier könnte sich eine gegenseitige Kooperation als äußerst produktiv erweisen, den Frieden und die innere Sicherheit in unseren Staaten zu gewährleisten.

Was hochschul-, bzw hochschulähnliche Kooperationen angeht, so ist das Ziel der Aufnahme solcher in den Vertragstext vorallem den rechtlichen Rahmen zu legen und unsere beiderseitigen Absichten zu einer solchen Kooperation zu demonstrieren, gewissermaßen eine Staats-Ziel-Bestimmung, die dem Vertrag ein Mehr an Reife zusichert neben der üblichen vertraglichen Klauselitäten, die ohnehin unabdingbare Voraussetzung für diplomatische Beziehungen sind.
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#27
Nun wir haben bereits einige Auslieferungsverträge mit anderen Staaten abgeschlossen. Das wäre auch hier möglich.
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#28
Ich verstehe meine Herren. Eine Zusammenarbeit in den genannten Punkten ist auch im Interresse meines Volkes. Soll ich einen Vorschlag zu einer solchen Regelung anfertigen oder wollen Sie einen Entwurf unterbreiten?
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#29
Sowas hier wäre ein Entwurf:

Vertrag über die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung

Präambel
Die hohen Vertragsstaaten [Name] und die Föderale Republik andro verpflichten sich zu einer Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und im Justizbereich.

§1 Informationsaustausch
[1] Die Staaten verpflichten sich zum Austausch von strafrechtlich relevanten Informationen.
[2] Erhält einer der beiden Staaten Informationen über gesetzeswidrige Handlungen im Vertragspartnerstaat, so müssen diese dem betreffenden Staat umgehend vorgelegt werden.

§2 Strafverfolgung
[1] Wird in einem der Vertragsstaaten eine Person, die in dem anderen Staat eine Straftat verübt hat gesichtet, ist diese Person umgehend festzunehmen und eine Nachricht darüber dem Partnerstaat mitzuteilen.
[2] Nach spätestens drei Tagen ist die Person an den betreffenden Staat auszuliefern.
[3] Hat die betroffene Person auch Straftaten in dem Land verübt, in dem sie festgenommen wurde, können sich die Staaten auf einen Prozessort verständigen.
[4]Ausgeliefert werden nur die Bürger des jeweils anderen, aber nicht die, des eigenen Staates.
[5]Ausgeliefert werden keine Personen denen der Tod oder die Folter droht.
[6]Die Hohen Parteien beschließen außerdem, dass sie die Bürger des jeweils anderen nicht an Dritte sondern an ihr Heimatland ausliefern.

§3 Polizeieinsätze
Gemeinsame Polizeieinsätze sind mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

§4 Juristischer Austausch
[1] Um die Rechtsprechung der Partnerstaaten kennen zulernen können die Staaten Juristenaustausche durchführen. Hierbei erhalten die Juristen durch Besuche von Verhandlungen Einblicke in das Rechtssystem des Gaststaates zu erfahren.

§5 Kündigung
Der Vertrag kann innerhalb von vierzehn Tagen mit Begründung gekündigt werden.


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#30
Meine Intention war es nicht, zwei Verträge gleichzeitig abzuschließen, sondern in den bisherigen Entwurf eine solche Klausel aufzunehmen.
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