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Korrespondenzen
#11
Zitat:
[Bild: krolockwappen.png]

An die sich Regierung schimpfenden Vaterlandsverräter

Von seiner Majestät, VLAD I., Zar von Krolock

Auf ihre erpresserischen Drohungen bleibt dem Zarenkrolock nur, alle Beziehungen zu Andro abzubrechen und damit auch den Assoziationsvertrag zu kündigen.

Wir weisen die Schuld von uns.

[Bild: vladk.png]
#12
Der Schuldige ist klar der verrückte Zar von Krolock...

:telefon Hallo Beria....ja...ja...genau..ja...Operation Bagraton..ja...wie in den Unterlagen von 2007...ja ...genau....wiederhörn
#13
Zitat:
Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin


An das
Justizministerium



Betrifft: Verw 1501/09 Irina Filipowna Gortschakowa ./. Staatsanwaltschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Staatsanwaltschaft wurde Klage erhoben (siehe Anhang). Der Klage wird im Rahmen der Zivilklage nach Paragraph 2 II Abschnitt 6 ARvPO stattgegeben. Die Verhandlung wird auf den 29.08.2009 gelegt, es ist sich im Gerichtssaal II einzufinden. Nach dem Sonderinstanzverfahrengesetz hat das Justizministerium die Klageseite zu vertreten, bitte setzen Sie sich dahingehend mit der Klägerin in Verbindung, die als Nebenklägerin zugelassen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin

ANHANG:
Zitat:An das oberste Gericht der föderalen Republik Andro


Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde wegen Untätigkeit gegen die Staatsanwaltschaft ein. Eine Anzeige gegen Herrn Isidor Napoleonytsch Morrow blieb bis jetzt unbearbeitet, mein Schreiben unbeantwortet und ein Telefonanruf meinerseits bei der Staatsanwaltschaft wurde nicht angenommen.

Daher liegt der Verdacht nahe, die Staatsanwaltschaft wolle diesen Fall verschleppen, der immerhin ein hochrangiges Mitglied der Föderationsregierung betrifft.


Hochachtungsvoll

Irina Filipowna Gortschakowa
#14
Erinnerungsschreiben

Zitat:Original von Dr. Irina Dustowa
Zitat:
Gerichtshof der Föderalen Republik Andro
Die Gerichtspräsidentin


An das
Justizministerium



Betrifft: Verw 1501/09 Irina Filipowna Gortschakowa ./. Staatsanwaltschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Staatsanwaltschaft wurde Klage erhoben (siehe Anhang). Der Klage wird im Rahmen der Zivilklage nach Paragraph 2 II Abschnitt 6 ARvPO stattgegeben. Die Verhandlung wird auf den 29.08.2009 gelegt, es ist sich im Gerichtssaal II einzufinden. Nach dem Sonderinstanzverfahrengesetz hat das Justizministerium die Klageseite zu vertreten, bitte setzen Sie sich dahingehend mit der Klägerin in Verbindung, die als Nebenklägerin zugelassen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irinia Dustowa
Gerichtspräsidentin

ANHANG:
Zitat:An das oberste Gericht der föderalen Republik Andro


Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde wegen Untätigkeit gegen die Staatsanwaltschaft ein. Eine Anzeige gegen Herrn Isidor Napoleonytsch Morrow blieb bis jetzt unbearbeitet, mein Schreiben unbeantwortet und ein Telefonanruf meinerseits bei der Staatsanwaltschaft wurde nicht angenommen.

Daher liegt der Verdacht nahe, die Staatsanwaltschaft wolle diesen Fall verschleppen, der immerhin ein hochrangiges Mitglied der Föderationsregierung betrifft.


Hochachtungsvoll

Irina Filipowna Gortschakowa
#15
Zitat:An den Kulturminister
Vertraulich!


Hochgeschätzter Iwan Wladimirowitsch,

in unserem Gespräch, das kürzlich stattfand, habe ich Ihnen bereits meine Pläne dargelegt. Anbei liegt ein detailliertes Konzept für eine Schule in Trägerschaft des Vereins orthodoxer Christen, die sich vor allem der Förderung von Schülern aus ärmeren Familien widmen wird.


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Grundgedanke: Jedes Talent, das sich nicht voll entfalten kann, ist nicht nur eine persönliche Tragödie, sondern auch ein Verlust für die Gesellschaft. Viele Kinder und Jugendliche leiden darunter, dass ihre Eltern nicht für sie in dem Maße sorgen können, wie es nötig wäre, um sie zu verantwortungsvollen Mitmenschen zu erziehen.

Daher schlägt das Präsidium des Vereins folgendes vor:

Die Gründung einer Internatsschule in Trägerschaft des Vereins des orthodoxen Christentums. Diese Internatsschule soll die Klassenstufen fünf bis zwölf abdecken und sowohl zum Abitur als auch zu einem mittleren Schulabschluss führen. Es sollen zunächst je hundert Plätze für Mädchen und für Jungen zur Verfügung stehen. Dabei gibt es in den Jahrgängen 5 bis 10 je zehn Plätze, in den Jahrgängen 11 und 12 je zwanzig. Der Unterricht, das Internatsleben und die meisten Freizeitaktivitäten werden nach Geschlechtern getrennt ablaufen, jedoch wird für Projektunterricht außerhalb des Stundenplanes sowie schulische Veranstaltungen und einzelne Aktivitäten diese Trennung aufgehoben. Die Hälfte der Plätze in Schule und Internat ist für Kinder aus armen Familien (das heißt Familien unter dem mittleren Einkommen in Andro), Waisenkinder und solche Kinder vorgesehen, über die das Sorgerecht ihren Eltern von Fürsorgebehörden entzogen worden ist. Die andere Hälfte wird unabhängig vom elterlichen Einkommen an die Bewerber vergeben, bei denen im Auswahlverfahren im höchsten Maße sichtlich ist, dass sie zur Schule passen und die Schule zu ihnen. Schulausbildung, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und sonstige Auslagen sind für arme Kinder kostenlos, für alle anderen wird am Einkommen der Eltern bemessen ein monatliches Schulgeld erhoben.

Die Schule richtet sich bezüglich der Unterrichtsfächer an die staatlichen Vorgaben, setzt jedoch einen besonderen Schwerpunkt auf religiöse Erziehung. Unterrichtsfächer sollen Androisch, Altkirchenslawisch, Latein, Altdionysisch und Arcorianisch, Geschichte, politische Bildung und Kenntnis des weltlichen Rechts, Kirchengeschichte, Theologie, Kanonik und allgemeine Religionskunde sowie Mathematik (mit all ihren Untergebieten, wie den modernen Naturwissenschaften) sein. Daneben ist körperliche Ertüchtigung ein wichtiges Element der Bildung. Außerdem sollen alle Schüler ihren Fähigkeiten und ihrem Alter angemessene Aufgaben in den Bereichen Hauswirtschaft, Gartenpflege, Gebäudepflege und Instandhaltung übernehmen. Dadurch soll früh Selbstständigkeit geübt werden und das Gefühl, etwas für die Gemeinschaft zu tun. Für Schüler, die keine Hochschulreife erlangen möchten oder können wird zudem praktischer Unterricht wie Gartenbau, Tischlerei und - je nach personeller Lage - verschiedene spezialisierte Handwerksberufe angeboten.

Täglich finden drei Andachten (morgens vor dem Unterricht, vor dem Mittagessen und eine Abendandacht) statt, die weniger der Liturgie der orthodoxen Kirchen folgen, als vielmehr Ausdruck allgemeiner ethischer Prinzipien und des Zusammengehörigkeitsgefühls der Schule sind und deshalb für alle Schüler Pflicht. Ferner ist die wöchentliche Teilnahme an der Heiligen Liturgie obligatorisch. Schüler mit anderer Konfession als einer christlichen, insbesondere Juden, sind von dieser Pflicht befreit, dürfen jedoch freiwillig die Liturgie besuchen. Die Ausübung religiöser Pflichten anderer Religionen wird von der Schule nicht behindert, wenn sie nicht in Konkurrenz zu wichtigen schulischen Angelegenheiten steht.

Gelegentlich finden Sozialpraktika statt, während derer sich die Schüler in tätiger Nächstenliebe üben sollen. Diese werden bevorzugt in Waisenhäusern, Heimen für Behinderte und Altenheimen abgeleistet, sollen aber weniger in harter pflegerischer Arbeit, als vielmehr in an die Fähigkeiten des einzelnen Schülers angepassten Aufgaben bestehen, wie zum Beispiel in der Beschäftigung mit pflegebedürftigen Menschen, im gemeinsamen Singen, im Vorlesen, im Spiel oder in Ausflügen. Ältere Schüler können jedoch auch bereits pflegerische Arbeiten übernehmen, für die keine Fachkenntnisse notwendig sind.

Grundgedanke der Schule ist ein ganzheitliches Menschenbild. Schulbildung ist nicht bloß die Vorbereitung zu einem Beruf, ein Beruf ist nicht bloß eine Möglichkeit zum Geldverdienen und Bildung besteht nicht bloß in schulischer Lehre. Ein geregelter Tagesablauf mit einem Wechsel von Lehre, gemeinsamen Aktivitäten, stillem Studium, körperlicher Arbeit und Ruhe gibt Jugendlichen Halt. Geborgenheit bietet die Gemeinschaft von Gleichaltrigen, das Vertrauensverhältnis zu den Lehrern, die nicht bloß "Wissensvermittler" sondern auch Wegbegleiter sein sollen, sowie die Fürsorge der Erzieher.

Am Wochenende und in den Ferien ist eine Heimreise möglich. Sollten die Familienverhältnisse jedoch so zerrüttet sein, dass ein Aufenthalt bei den Eltern dem Kind schaden, oder sollte das Kind andere Gründe haben, nicht nach hause zu können, ist selbstverständlich auch dann Betreuung gewährleistet. In den Ferien sollen zudem einige Aktivitäten stattfinden, in die auch problematische Eltern einbezogen werden sollen. Die Schule soll nicht in erster Linie Kinder ihren Eltern entfremden, sondern möglichst beide zu einem guten Zusammenleben ermutigen. Gelingt dies jedoch nicht, steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.

Die Einhaltung von Vorschriften zum Jugendschutz wird streng verfolgt. Urinuntersuchungen auf Drogenkonsum hin sowie ständige Überwachung lehnt jedoch die Schule ab. Vielmehr soll ein vertrauensvolles Verhältnis der Schüler zu ihren Lehrern und Betreuern gewährleisten, dass sie diesen Versuchungen widerstehen. Gestraft wird nicht um der Strafe selbst willen, sondern um dem Schüler, der die Regeln verletzt hat, zur Einsicht und Umkehr zu bewegen und ihm Möglichkeiten aufzuzeigen, besser zu handeln. Ein Jeder, auch Erwachsene, müssen ständig ihren Kurs korrigieren - das behalten wir im Blick, auch wenn wir konsequent Regelverstöße ahnden.

Sexuelle Enthaltsamkeit wird gefordert. Allerdings verkennt die Schule nicht, dass Jugendliche in diesem Alter dazu neigen, sich ineinander zu verlieben. Dies wird daher geduldet, sollte aber diskret stattfinden. Insbesondere sexuelle Handlungen, die keinen Geschlechtsverkehr darstellen, wie Küssen, werden geduldet, sofern sich die daran Teilnehmenden darum bemühen, dies nicht öffentlich zu tun. Die Schule ist kein Kloster - wohl aber eine Einrichtung, die dem Konzept der sexuellen Freizügigkeit das des Lebensbundes offensiv entgegensetzt.

Finanzierung:

Für den Beginn:
Grundstück und Gebäude stellt der Privatmann Jurij Gortschakow-Rurijn unentgeltlich zur Verfügung. Diese können mithilfe freiwilliger Helfer und später der ersten Schüler für den Gebrauch instand gesetzt werden. Für die Materialkosten, sowie für die Ausgaben für Schulbücher und dergleichen benötigt der Trägerverein neben eigenem Kapital, Spenden von Mitgliedern und Vereinsexterner auch staatliche Zuschüsse.

Laufende Kosten:
Teile des Personals arbeiten auf freiwilliger Basis. Gemeinden sollen Priester, die abkömmlich sind, auf Wunsch für die Arbeit in der Schule freistellen, sie aber weiterhin bezahlen. Ferner braucht die Schule für jeden Schüler eine staatliche Zuwendung, die der Zuwendung entsprechen muss, die staatliche Schulen pro Schüler erhalten. Schließlich können Teile der Ausgaben durch Schulgebühren gedeckt werden. Diese dürfen aber nicht als sicherer Aktiv-Posten angesehen werden, da ihre Höhe schwankt und Schüler keinesfalls nach dem Kriterium, ob ihre Eltern die Gebühren zu zahlen im Stande sind, ausgewählt werden dürfen. Sowie nötig und auf der Grundlage des eigenen Kapitals möglich wird der Trägerverein die Schule laufend bezuschussen.
----------------------------------

Kostenschätzung: Für die Instandsetzung der Gebäude, den Umbau zu zweckmäßigen Schul - und Internatsräumen und die erste Ausstattung mit Mobiliar und Unterrichtsmaterial werden einmalig zehn Millionen Ramwuv benötigt.

Für das erste Jahr Betrieb, das eine Anlaufphase darstellt, benötigt die Schule dreißig Millionen Ramwuv. Das Geld, das nach dem ersten Jahr übrig ist, wird in einen Sonderetat des Schulträgers verbucht, der der Bewältigung außergewöhnlicher Kosten (durch Unwetter - / Brandschäden, Beseitigung baulicher Mängel, die erst spät in Erscheinung treten etc.)

Der laufende Betrieb, also vor allem Kosten, die Personal, Instandhaltung, Verpflegung, laufender Schulmaterialverschleiß und dergleichen verursacht, wird pro Jahr zwei Millionen Ramwuv bei derzeitigem Wert kosten, die weder durch das Schulgeld der wenigen zahlenden Schüler, noch durch Spenden aufgebracht werden können.


Ich bitte um Ihre Unterstützung.


Hochachtungsvoll

Jurij Romanytsch Gortschakow-Rurijn
#16
Von seiner kaiserlichen Majestät kommt an.

Zitat:
[Bild: wappenzarfa2lv5on1jq5.png]

An den Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro

Seid mir gegrüßt, bisher hatten wir wenig Zeit und Gelegenheit uns kennenzulernen, doch habe ich viel von Ihnen gehört und Sie sicherlich viel von mir.
Als Ivan IV. regierte ich als Zar aller Androsen, als Ministerpräsident aller Androsen regieren Sie nun.
Doch dieser Brief soll keinesfalls bedeuten, dass ich Ihnen diese Position missgönne, nein der Grund dieses Schreibens ist folgender.
Im Verlauf der letzten Monate hat der Fürst von Bleichoborg sein Fürstentum gnadenlos verfallen lassen, was ich als ehemaliger Herrscher natürlich nicht gutheißen konnte.
Ich fühlte also in der Bevölkerung nach und siehe da, schon wurde ich zum neuen Zaren des neuen Zarenreichs Verianja ausgerufen, der alte Fürst vertrieben.
Mein Anliegen ist es also, den alte Assoziationsvertrag Bleichoborgs nun zu den alten Konditionen zu übernehmen und damit die Kontinuität der Freundschaft zu beweisen und zu symbolisieren.
Daher verbleibe ich nun,

[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
#17
nimmt das mal zur Kenntnis
#18
Ein Brief, persönlich zu Händen des Ministerpräsidenten Nikita Breschnew.Mit kaiserlich-androischem Siegel versehen, wird er durch einen Kurier zugestellt.

Von seiner kaiserlichen Majestät kommt an.

Zitat:
[Bild: wappenzarfa2lv5on1jq5.png]

An den Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro

Exzellenz Ministerpräsident,

diese Zeilen schreibe ich Ihnen in privater, doch wie ich finde, gerechter Sache.
Wie Ihr wisst, wurden im Verlaufe der Revolutionen einige Adlige enteignet, so auch ich zu Teilen.
So wurde uns von Nikolaj II. , dem ersten Hardenberger auf Unserem Throne der von Unserer Familie erbaute und bis dahin in Privatbesitz befindliche Zarenpalast zu Koskow genommen.
Ihr könnt sicherlich verstehen, dass ein Mann,dem sein Geburtshaus rechtswidrig genommen wurde, jenes gern zurück hätte, daher bitte ich Euch hiermit darum, Gerechtigkeit walten zu lassen, und den Adligen - und auch reicheren Bürgern - ihr Eigentum zurück zu geben.

In der Hoffnung auf Eure Hilfe verbleibe ich,


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
#19
Zitat:
[Bild: wappenzarfa2lv5on1jq5.png]

An den Ministerpräsidenten der Föderalen Republik Andro

Exzellenz Ministerpräsident,

Ich ersuche erneut, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt.
Man könnte zum Beispiel, das Museum, oder Teile des Museums im Palast belassen und somit den Rest als Wohnräume verwenden.
Ihr könntet mir den Palast zusprechen, Ich übernähme die Leitung des Museums und hätte zudem noch eine Koskowische Residenz mit hohem Repräsentationswert, welche als baldiger König Korgowskas ohnehin benötigt wird.
Auch wäre ich, sollte diese Möglichkeit nicht möglich sein, bereit, eine beträchtliche Summe für den Palast zu bezahlen, schließlich befindet er sich derzeit in staatlicher Hand, daher kann diese ihn wohl auch verkaufen.

Ich verbleibe hochachtungsvoll


[Bild: ivanssig1.png]
Ivan I. , von Gottes Gnaden Kaiser und Autokrat von ganz Andro, Zar aller Androsen und von Vedrianja, Großfürst des Karolreiches, Knjaz von Viltuvija und von Mostovskaja, sowie von Ribir, Boyar von Koskow etc.pp.
#20
Zitat:
[Bild: flagge1.gif]

Qín Dìguó

Reichsminister des Äußeren

Antwortschreiben


Ehrbarer Andrej L. Kronskij! Werte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf Euer Schreiben teile ich Euch mit, dass ich im Namen Seiner Exzellenz des Reichskanzlers die ausgesprochene Einladung zu einem Besuch herzlich annehme und gleichzeitig mitteile, dass ich in seinem Auftrag nach Andro reisen werde.

Zu diesem Zweck bitte ich Euch, mir einen für Euch pässlichen Termin für meine Ankunft zu übermitteln.


Gez. zur heiligen Haupt- und Residenzstadt des Kaiserreiches, Qianlongjing,
am 06. Tag des zweiten Monats im zweiten Jahre der Ära Qiánhé,

Pan Qiu Ma
Reichsminister des Äußeren
  


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